Was passierte an Karneval?Vorwurf der Vergewaltigung: Urteil in Fall um 35-Jährigen gefallen

Zwei Angeklagte halten sich neben ihren Verteidigern im Gerichtssaal eine Mappe vor das Gesicht.

Der 35-jährige Mann, der wegen mutmaßlicher Vergewaltigung im Kölner Karneval 2020 angeklagt war, wurde vom Kölner Landgericht freigesprochen.

Ein 35-jähriger Angeklagter wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung vom Kölner Landgericht freigesprochen. Laut Urteil habe die Frau, während der Karnevalsfeierlichkeiten 2020, ihre Zustimmung für den Sex signalisiert.

Das Kölner Landgericht hat am Dienstag (8. Februar 2022) einen 35-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Frau im Karneval 2020 freigesprochen.

„Am Ende überwogen die Zweifel und der Angeklagte war mit Fug und Recht freizusprechen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor drei Jahre und drei Monate Haft für den Angeklagten gefordert.

Der 35-Jährige erhielt allerdings eine Geldstrafe von 1600 Euro. Laut Gericht hatte er zwei kurze Handyvideos von der damals 21-Jährigen, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, gefertigt. Die Verfahren gegen zwei ursprünglich Mitangeklagte waren bereits im Dezember vergangenen Jahres eingestellt worden. Ihnen waren Anstiftung zur Vergewaltigung und unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen worden.

Vergewaltigungsprozess in Köln: Frau habe Zustimmung signalisiert

Das Gericht zeigte sich am Dienstag nicht überzeugt, dass der Sex des 35-Jährigen mit der Nebenklägerin „ohne jeden Zweifel“ gegen deren Willen stattgefunden habe. Seine Zweifel stützte das Gericht unter anderem auf Videoaufnahmen, die einer der ursprünglich Mitangeklagten in dem Hotelzimmer gefertigt hatte.

Darauf sei zu sehen gewesen, wie die Frau ihr linkes Bein um den Angeklagten gelegt habe. „Klarer kann man Zustimmung eigentlich nicht signalisieren, als wenn man selbstständig ein Bein bewegt und den Partner damit umschlingt“, sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.

Köln: Fotos von nackter Frau landeten in WhatsApp-Gruppe

Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass ein Zimmergenosse des Angeklagten die Frau beim Feiern kennengelernt und anschließend im Hotel einvernehmlich Sex mit ihr gehabt habe. Dann habe der 32-Jährige Fotos von der erheblich alkoholisierten und nackt schlafenden Frau gemacht und sie in eine WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Stich-Gruppe“ gestellt, in der auch der Angeklagte aktiv gewesen sei.

Die Gruppe soll „dem Austausch und Wettbewerb hinsichtlich sexueller Eroberungen der einzelnen Gruppenmitglieder“ gedient haben. Anschließend habe der 32-Jährige den Angeklagten aufgefordert, ebenfalls mit der schlafenden Frau Sex zu haben. (nb/dpa)