KölnFlughafen-Mitarbeiter träumt von Mercedes und begeht ganz große Dummheit

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Der Angeklagte träumte von einem schnellen Mercedes.

Köln – Es sei immer sein Traum gewesen, einen schnellen Mercedes AMG C63 zu besitzen, sagte Verteidiger Martin Bücher am Montag über seinen Mandanten, der sich wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen vor dem Kölner Amtsgericht verantworten musste. Mit gefälschten Gehaltsabrechnungen wollte der am Flughafen tätige Mann einen Autokredit über 63.000 Euro bei der Mercedes-Bank erlangen.

Köln: Falsche Lohnabrechnungen mit 400 Euro mehr Gehalt

Die fingierten Lohnabrechnungen wiesen ein Netto-Gehalt von 2400 Euro für den Mitarbeiter eines großen Logistik-Unternehmens aus, tatsächlich verdient er aber nur rund 2000 Euro, womit er den Autokredit nicht erhalten hätte.

„Mein Mandant wohnt noch bei seinen Eltern, er zahlt keine Miete“, führte Verteidiger Bücher aus, er hätte sich die Raten von 589 Euro pro Monat demnach „locker“ leisten können, doch die Bank hätte bei eine Grenze beim Verdienst gezogen.

Kölner Verteidiger spricht von möglichem Jobverlust

Bekannte hätten den Angeklagten dann auf die Idee gebracht, die Abrechnungen zu fälschen, er habe dies aber nicht selbst gemacht. Doch der Schwindel flog auf, die Ermittler schrieben den Arbeitgeber an und präsentierten die Fälschungen.

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„Sollte mein Mandant verurteilt werden, dann ist er wohl seinen Job los“, so der Anwalt, denn der Angeklagte sei im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln-Bonn tätig. Verteidiger Bücher regte daher an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen; der Arbeitgeber würde dann von einer Kündigung absehen.

Richter setzt Geldauflage an Verein für Affen fest

„Ich sehe die besondere Situation und dass sie dann auf der Straße sitzen würden“, sagte der Richter. Er könne sich eine Einstellung vorstellen, auch weil das behauptete und das tatsächliche Einkommen nicht weit auseinander lägen.

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Die Geldauflage des Richters kommt nun Orang-Utas zugute.

Der Staatsanwalt stimmte der Beendigung des Verfahrens ohne Urteil zu, allerdings müsste die Auflage mit 3000 Euro spürbar sein. „Dann müssen Sie noch etwas länger für ein Auto sparen“, bemerkte der Richter.

1500 Euro muss der Angeklagte an die Staatskasse zahlen, 1500 Euro an die Umweltorganisation BOS Deutschland, die sich für den Fortbestand der Orang-Utan-Bestände einsetzt.