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Ein Kölner Bezirk direkt betroffenAnschaffung einer Biotonne soll in Köln bald zur Pflicht werden

Ein Mitarbeiter der Müllabfuhr mit zwei Bio-Mülltonnen.

Ein Mitarbeiter der Müllabfuhr, hier ein Symbolfoto aus Freiburg, mit zwei Bio-Mülltonnen. In Köln sollen die Bio-Tonnen testweise zur Pflicht werden.

Aktualisiert

Müssen bald mehr Haushalte in Köln eine Bio-Tonne anschaffen? Mit einem Test sollen die Auswirkungen ermittelt werden. 

Die Bio-Tonne soll in einem Kölner Bezirk testweise zur Pflicht werden. So sollen Haushalte angehalten werden, bei den Abfallwirtschaftsbetrieben (AWB) eine Bio-Mülltone zu bestellen. In welchem Bezirk getestet werden soll, steht noch nicht fest.

Das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt hat im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe betragt, dass Haushalte aus einem der neun Kölner Stadtbezirke die Bio-Tonne zur Pflicht machen sollen, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Köln: Pflicht zur Bio-Tonne soll in einem Bezirk gestestet werden

Die Verwaltung und AWB sollen einen oder mehrere Stadtteile eines Bezirkes in Köln auswählen, die hinsichtlich der Wohnstruktur möglichst gemischt sein sollen – also aus Einfamilienhäusern sowie dicht besiedelten Wohngebieten bestehen. Das Bündnis will so in Erfahrung bringen, wie sich eine solche Verpflichtung auf die Menge und Qualität des gesammelten Biomülls auswirkt.

Die AWB soll das Modellprojekt darüber hinaus mit einer Informationskampagne begleiten, um die richtige Trennung von Müll zu erklären. Bis zu 40 Prozent des Kölner Restabfalls bestehen nach Angaben von Grünen, CDU und Volt aus Bioabfall.

Durch die Pflicht, eine Biotonne anzuschaffen, solle insbesondere allen Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit zur nachhaltigen Mülltrennung geboten werden. Bisher seien diese dazu von der Bereitschaft der Vermieterinnen und Vermieter abhängig, heißt es in dem Antrag. Außerdem solle ein Fehlen der Biotonne aus Bequemlichkeit, diese anzufordern, oder Unwissen über das kostenlose Angebot verhindert werden.

Privathaushalte, die sämtliche häuslichen Bioabfälle ordnungsgemäß und schadlos verwerten können – etwa durch Kompostierung – sollen von der Pflicht ausgenommen sein. (red)