Hass-Kollegen zerstückeltKölner China-Koch: Vier Jahre Haft, trotzdem auf freiem Fuß

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Der Angeklagte mit Dolmetscher und Wachtmeister beim Prozess im Kölner Landgericht.

von Thomas Werner (tw)

Köln – Es ist einer der spektakulärsten Kölner Gerichtsfälle der letzten Jahre – und einer der zeitintensivsten! Am Mittwoch (30. September) ist am Kölner Landgericht das insgesamt dritte Urteil gegen einen 39 Jahre alten Koch aus China gefallen, der im Sommer 2016 einen verfeindeten Kollegen getötet und fachmännisch zerstückelt haben soll.

China-Koch zerstückelt Kollegen: Jetzt ist er auf freiem Fuß

Der Angeklagte wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, ist aber ab sofort auf freiem Fuß. Da der Mann bereits zwei Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft verbracht hat, setzte das Gericht die Reststrafe zur Bewährung aus.

Laut Urteil hatte der China-Koch seinen Kollegen im Sommer 2016 aus „Zorn und Rache für erlittene Demütigungen” im Streit getötet. In vorherigen Prozessen war unter anderem die Rede von einer Prügelei unter den beiden Köchen auf offener Straße kurz vor der Tat gewesen. Dabei hatte der Angeklagte ordentlich einstecken müssen.

China-Koch aus Köln: Mann getötet, dann Leiche zerlegt

Nach der Tat zerteilte der Chinese die Leiche, um Spuren zu verwischen. Das Gericht wertete dies als „schimpflichen Umgang mit einer Leiche“. Den Torso entsorgte der 39-Jährige im Rhein, Schädel und Extremitäten in einem Wald. Die Leichenteile wurden im Sommer 2016 und im Frühjahr 2017 jeweils von Kindern gefunden.

Bei dem Urteil vom Mittwoch handelt es sich um das insgesamt dritte in diesem Fall. Das Kölner Landgericht hatte den Mann im Januar 2019 zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, jedoch wegen Totschlags. Das Urteil stützte sich damals auf Indizien, der Angeklagte bestritt die Tat.

Drittes Urteil im Fall des Kölner China-Kochs

Im Februar 2020 dann die nächste Runde: Nachdem seine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilweise Erfolg hatte, kam der Mann mit einem milderen Urteil davon: Der Angeklagte sollte nun insgesamt viereinhalb Jahre ins Gefängnis, jetzt die erneute Anpassung.

Allerdings: Auch das dritte Urteil ist bisher noch nicht rechtskräftig, es kann Revision eingelegt werden.