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Zoff seit 2021Urteil nach Räumungsklage: Entscheidung um besonderes Kölner Kino gefallen

Das Kino 813 in der Brücke von innen.

Das Kino 813 in der Brücke von innen.

Gegen den Filmclub 813 hat es eine Räumungsklage gegeben. Jetzt fällte das Oberlandesgericht Köln sein endgültiges Urteil.

von Gianluca Reucher (gr)

Die Entscheidung ist gefallen. Nach einem langwierigen Streit zwischen zwei wichtigen Kölner Kulturinstitutionen ist die Zukunft des Filmclubs 813 an der Hahnenstraße 6 endgültig geklärt.

Schon im Jahr 2021 wurde die Räumungsklage des Kölnischen Kunstvereins gegen den Betreiber des beliebten kleinen Programmkinos in der Brücke abgewiesen. Der Kunstverein legte daraufhin Berufung ein. Jetzt hat das Oberlandesgericht Köln sein Urteil gefällt.

Filmclub 813: Kölner Gericht fällt Urteil nach langwierigem Streit

Alle Fans von Klassiker- und Indie-Filmen des 20. und 21. Jahrhunderts können durchatmen – und noch viel mehr der Filmclub 813, für den eine Räumung wohl existenziell bedrohlich gewesen wäre. Die Klage des Kunstvereins wurde in allen Punkten abgewiesen.

Das bestätigte der Filmclub auf Anfrage von EXPRESS.de. Demnach wurden 2021 fünf außerordentliche Kündigungen ausgesprochen, zu denen nach dem ersten Urteil noch zwei weitere hinzukamen. „Die wurden alle in Verbindung mit der Räumungsklage am 15. Februar 2023 abgewiesen“, so Bernhard Marsch, Vorsitzender des Filmclubs 813.

Sehen Sie hier den Post zum Urteil vom Filmclub 813 auf Facebook:

„Der Kölnische Kunstverein hatte uns Fehlverhalten unterstellt und wollte uns damit da rausbugsieren“, erzählt Marsch gegenüber EXPRESS.de weiter. Die Vorwürfe erwiesen sich jedoch als haltlos. Marsch: „Die sagen ja immer wieder, die haben nichts gegen den Filmclub, aber das ist alles sehr schwammig. Wir vermuten, dass die einfach das Gebäude für sich haben wollen, aber wir wissen es nicht genau.“

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Grund für die Klage des Kunstvereins waren Vorwürfe, der Filmclub habe sich nicht an vertraglich vereinbarte Absprachen gehalten sowie Vorschriften des Brandschutzes missachtet. Ein Vermittlungsversuch des städtischen Kulturamts blieb erfolglos. Das bestätigte der Kölnische Kunstverein auf Anfrage von EXPRESS.de und wollte dazu keine weiteren Angaben machen.

Kino-Zoff in Köln: Mietverhältnis „von Anfang an in einer Schieflage“

Der Filmclub bleibt also Untermieter an der Hahnenstraße 6. Der Stadt Köln gehört die von Kunstverein und Filmclub genutzte Immobilie, wo der Kölnische Kunstverein als Hauptmieter gilt und der Filmclub das hauseigene Kino betreibt – eines der wenigen in Köln verbliebenen mit analoger Vorführtechnik.

Laut dem Vorsitzenden des Filmclubs sei das Verhältnis zwischen Untermieter und Hauptmieter „von Anfang an in einer Schieflage“ gewesen.

Der Kunstverein habe sich „in einer Art Herrschaftsposition“ gesehen, so Marsch. Nun müssen die Streithähne aber wohl endgültig unter einem Dach miteinander auskommen. (gr)