Kind fast verhungertHorror-Fall um kleine Alina neu aufgerollt – Kölner Richter mit klarer Ansage

Die Mutter sitzt auf der Anklagebank und beugt sich zu einem Anwalt, ihr Ex-Freund sitzt ein paar Meter davor. Beide Angeklagten haben Kapuzen aufgesetzt.

Die Mutter (hinten, mit ihrem Anwalt) und ihr Ex-Freund (vorne) müssen mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Foto zeigt das junge Paar beim ersten Prozess vor dem Kölner Landgericht am 12. April 2021. 

Der Fall der halb verhungerten Alina (damals 5) bewegte die Region.  2021 wurden die Mutter und ihr damaliger Lebensgefährten verurteilt, gingen aber in Revision. Jetzt ist erneut ein Urteil gefallen. 

Sie ließen das kleine Mädchen fast verhungern ... Das Schicksal von Alina (5, Name geändert) aus Bergheim sorgte für Entsetzen, der anschließende Prozess gegen die Mutter und ihren damaligen Lebensgefährten vor dem Kölner Landgericht wühlte viele auf.

Jetzt, mehr als zwei Jahre später, musste sich das Gericht in einem Revisionsprozess erneut mit dem Fall beschäftigen. Grund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Urteil in Teilen kassiert. Jetzt hofften Mutter und Ex-Partner auf mildere Strafen. 

Horror-Fall um Alina: Kölner Gericht bestätigt lange Haftstrafen

Daraus wurde nichts: Am Mittwoch (8. November 2023) entschied das Landgericht erneut, dass beide für mehrere Jahre hinter Gitter müssen. Wie bereits im ersten Prozess im Mai 2021 wurde Alinas Mutter wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung Schutzbefohlener zu neun Jahren Haft verurteilt. 

Ihr Ex-Partner, der nicht der leibliche Vater des Kindes ist, erhielt – ebenfalls wie in 2021 – eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. 

Verdeckungsabsicht nicht erwiesen: BGH kippt in Teilen Kölner Urteil

Der BGH hatte das ursprüngliche Urteil des Landgerichts von Mai 2021 in Teilen aufgehoben und zur Neuverhandlung an eine andere Kammer zurückverwiesen. Er hatte zwar auch versuchten Mord durch „grausame Tatbegehung“ als erwiesen angesehen – eine Verdeckungsabsicht, die das Kölner Landgericht strafschärfend gewertet hatte, sei dagegen nicht zweifelsfrei erwiesen.

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In dem neu aufgerollten Verfahren konnte die Kammer nun keine Verdeckungsabsicht erkennen. Dennoch sah das Gericht keinen Spielraum für mildere Strafen – dafür sei die Tat zu gravierend. Im August 2020, kurz vor Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt, habe „jederzeit mit dem Ableben des Mädchens“ gerechnet werden müssen, so desolat sei sein Zustand gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.

Paar aus Bergheim hielt Alina (damals 5) unter unfassbaren Zuständen

Das junge Paar (damals 23 und 24) hatte der damals fünfjährigen Alina in ihrer Wohnung in Bergheim monatelang kaum Essen gegeben. Zudem wurde das Mädchen „abgesondert in einem abgedunkelten und ungelüfteten Zimmer gehalten“. Am Ende wog das Kind bei einer Körpergröße von knapp einem Meter gerade noch acht Kilogramm.

Aufgrund von Mangelernährung habe akute Lebensgefahr bestanden, das Mädchen sei nur noch „Haut und Knochen“ gewesen, sagte der Richter. Mittlerweile lebt es in einer heilpädagogischen Einrichtung und besucht eine Förderschule. Die psychischen und körperlichen Folgen für das Mädchen seien bis heute schwerwiegend, so das Gericht. (red, mit dpa)