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Kind (5) als KomplizinGold-Ketten-Klau: Richter fassungslos

Ein Polizeiauto ist mit Blaulicht unterwegs.

Nach einem Gold-Ketten-Raub fand nun in Köln der Prozess statt (Symbolfoto).

Was für eine dreiste Tat! Ein Paar aus Köln klaute eine teure Goldkette und nutzte dabei die eigene, fünfjährige Tochter als Komplizin. Vor Gericht gab es dafür die Quittung.

Mit gesenkten Köpfen saßen der Angeklagte (26) und seine gleichaltrige Lebensgefährtin am Donnerstag (4. September 2025) vor dem Kölner Amtsgericht.

Ihnen wurde nicht nur ein dreister Diebstahl, sondern dem Mann auch Körperverletzung vorgeworfen. Beide sind arbeitslos, beide gestanden die Tat – und kamen am Ende mit Bewährungsstrafen davon, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Der unfassbare Vorfall ereignete sich am 10. Januar in Porz. Das Paar betrat mit seiner kleinen Tochter (5) ein Juweliergeschäft in der Bahnhofstraße. Sie ließen sich von dem Inhaber (51) teure Goldketten zeigen. Plötzlich, in einem unbemerkten Augenblick, griff der 26-jährige Mann zu!

Eine Kette im Wert von 2849 Euro verschwand in seiner Jackentasche. Doch der Goldschmied bemerkte den Verlust sofort. Es kam zu Hektik und Geschrei, die Verlobte des Juweliers eilte herbei. Ein Überwachungsvideo zeigte die Szenen im Laden. Draußen eskalierte die Situation, als der Juwelier und seine Verlobte versuchten, die flüchtenden Diebe zu stoppen.

Während der Frau keine direkte Gewalt nachgewiesen werden konnte, ging ihr Lebensgefährte rabiat vor. Als der Goldschmied ihn packte, verdrehte der Dieb ihm den Arm, um sich loszureißen. Die absurde Ausrede seiner Verteidigerin vor Gericht: Der Juwelier habe das Handy ihres Mandanten festgehalten, das dabei „zu Bruch gegangen“ sei. Der Goldschmied erlitt leichte Verletzungen und konnte mehrere Tage nicht arbeiten.

Das Paar raste mit seiner Tochter im BMW davon, doch die alarmierte Polizei war schneller. In der Friedrichstraße stoppten die Polizistinnen und Polizisten den Fluchtwagen. Und dann der Schock: Bei der Durchsuchung fanden sie die gestohlene Goldkette in der Jackentasche des kleinen Mädchens! Eine Polizistin sagte als Zeugin aus, der Vater habe völlig verblüfft getan und behauptet, er könne sich das nicht erklären.

Das Gericht verurteilte den Mann zu einem Jahr und die Frau zu sieben Monaten Haft, beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Pluspunkt für die beiden: Sie waren geständig und entschuldigten sich. Doch der Richter fand klare Worte für die unfassbare Tat. Dass sie ihr Kind „mit reingezogen“ hätten, sei besonders schlimm. Der Mann sei die „treibende Kraft“ gewesen und offenbar kein unbeschriebenes Blatt: Bereits vor drei Jahren klaute er mit seinen Eltern Goldketten in Hannover. Als Bewährungsauflage muss er nun 150 Sozialstunden ableisten. (red)