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Karnevals-EklatPräsident erhält Morddrohungen – Kölner Festkomitee mit wichtiger Kampagne

Für den Karneval wurde der Pänzrechte-Pass vorgestellt.

Im Oktober 2023 stellte das Festkomitee Kölner Karneval bereits den Pänzrechte-Pass vor. Dieser wird in diesen Tagen an die Schulen verschickt.

Ein Karnevalist hat auf offener Bühne mit seinen Äußerungen gegenüber einem Grundschulkind für Empörung gesorgt. Der Präsident wurde nun angezeigt. Das Kölner Festkomitee verschickt Aufklärungs-Broschüren.

Der Eklat bei einer Karnevalssitzung in Sankt Augustin, wo der Präsident auf der Bühne zur zehnjährigen Kinderprinzessin gesagt hat „Endlich kann ich mal mit dir knutschen, ohne dass deine Mama schimpft“ hat Konsequenzen. Die Prinzengarde hat sich mit sofortiger Wirkung von ihrem Präsidenten getrennt.

Der zuständige Regionalverband Rhein-Sieg-Eifel hat nach dem Vorfall zudem Kontakt zum Kölner Festkomitee aufgenommen. Das hatte bereits im Vorjahr in Zusammenarbeit mit der Kontakt- und Informationsstelle Zartbitter eine Kampagne gegen sexuellen Missbrauch an Jungen und Mädchen gestartet.

Nach Eklat in Sankt Augustin: Kölner Festkomitee-Vize mit klaren Worten

In dieser Woche wurden 50.000 Exemplare der Broschüre „Pänzrechte im Kölner Karneval“ an die Schulen verschickt. Zudem wird am kommenden Dienstag (23. Januar 2024) im Düsseldorfer Landtag eine Ausstellung zum Thema eröffnet, um durch Präventionsarbeit Aufmerksamkeit zu erzeugen.

„Vorfälle wie die in Sankt Augustin sind schockierend, aber leider nicht neu. Übergriffiges Verhalten kann überall passieren, leider auch im Karneval. Umso wichtiger ist es, nicht nur Kindern ihre Rechte zu erklären, sondern auch Erwachsene für Grenzüberschreitungen zu sensibilisieren und klar zu definieren, welches Verhalten nicht tolerierbar ist“, sagt Festkomitee-Vizepräsidentin Christine Flock, die für Kinder- und Jugendkarneval zuständig ist, gegenüber EXPRESS.de.

Motiv aus dem „Pänzrechte-Pass“.

Eins der Beispiele aus dem „Pänzrechte-Pass“. Mit diesen Illustrationen sollen Kinder aufgeklärt werden.

Der Anstoß für den „Pänzrechte-Pass“ kam seiner Zeit aus den Tanzgruppen. Die Frage, was auf der Bühne oder in den Umkleideräumen Grenzen überschreitet, wird im Flyer in 28 Illustrationen in kindgerechter Sprache erklärt.

„Der Versand der Broschüre ist ein erster Schritt in Richtung eines Kinderschutzkonzeptes, das langfristig verpflichtend für alle dem Festkomitee angeschlossenen Gesellschaften gelten soll und das wir gerne auch an interessierte Karnevalsvereine weitergeben“, sagt Flock.

Pänzrechte-Pass: Schutz vor Bützchen und abwertenden Sprüchen

Im Heft heißt es zum Thema Bützen im Karneval: „Niemals dürfen Erwachsene Kinder zu einem Bützchen nötigen oder abwertende Sprüche machen, wenn ein Mädchen oder Junge nicht gebützt werden möchte.“ Erwachsene müssten lernen, dazwischenzugehen, wenn jemand Kinder oder ihre Familien durch „beleidigende Worte, blöde Handzeichen und/oder Bewegungen verletzt“.

Hier die Mitteilung der Prinzengarde Sankt Augustin lesen:

Der Mann, der am Samstag das „11. Garde- und Tollitätentreffen“ in der Realschule in Sankt Augustin-Niederpleis moderiert hatte, ist nicht nur sein Amt als Präsident los. Die Rechtsanwältin Alexandra Sofia Wrobel hat aufgrund der veröffentlichten Berichte über den Vorfall Strafanzeige gegen den Mann wegen sexuell motivierter Beleidigung gestellt.

Strafanzeige gegen den Präsidenten – der erhält Morddrohungen

Der Mann solle auch nicht nur gesagt haben, dass er das Mädchen küssen könne, sondern dass seine Mutter früher schon „einen Zungenschlag“ gehabt habe. „Das finde ich gegenüber einem Grundschulkind unmöglich“, sagte Wrobel. Sexuell anzügliche Äußerungen über Kinder dürften weder auf der Bühne noch grundsätzlich erlaubt sein.

Der Präsident selbst sagte, er bekomme mittlerweile Morddrohungen. „Dass ich das gesagt habe, war falsch – ganz klarer Fall“, räumte er ein. „Aber was daraus gemacht wird, das entbehrt jeder Grundlage. Ich bin weder pädophil, noch habe ich irgendwelche Neigungen in der Richtung.“

Das Ganze sei als harmloser Spaß gemeint gewesen. Er habe zwar „knutschen“ gesagt, aber er habe das im Sinne von „bützen“ gemeint. Darunter verstehe man im rheinischen Karneval einen unschuldigen Wangenkuss. Auch den habe es aber gar nicht gegeben, er habe das Kind nicht geküsst.