„Meint das Jobcenter das ernst?“Irrer Betrag gefordert: Kölner kann nur darüber lachen

Der Kölner Sevcan Keseroglu steht in seinem Kiosk in der Innenstadt.

Der Sevcan Keseroglu vor wenigen Tagen in seinem Büdchen in der Innenstadt. Er hat einen kuriosen Brief vom Kölner Jobcenter erhalten.

Eine Kölner Behörde macht ihren Dienst offenbar streng nach Vorschrift. Der aktuelle Fall des Jobcenters ist jedoch zum Schlapplachen.

von Adnan Akyüz (aa)

Diesen Brief wird der Kölner Sevcan Keseroglu (42) lange nicht vergessen. Das Jobcenter hat dem Kiosk-Inhaber wegen einer Überzahlung aus vergangenen Jahren geschrieben und darin eine irre Forderung gestellt. Der Kölner lag vor Lachen auf dem Boden, als er den Betrag gesehen hatte.

Als Sevcan Keseroglu am 28. Januar den Brief aus seinem Briefkasten in Stammheim genommen hat, dachte er einen Moment, er sei Teil einer Sendung mit einer versteckten Kamera. „Das Jobcenter fordert von mir 1 Cent. Ich war vor über 15 Jahren zwischen zwei Jobs kurz arbeitslos und habe Geld vom Jobcenter bekommen. Offenbar 1 Cent zu viel“, sagt er. In dem Brief steht auch, dass das Jobcenter die Agentur für Arbeit beauftragt hat, die Forderung einzutreiben. Der Betrag müsse bis zum 2. Februar zurückgezahlt werden.

Köln: Jobcenter verlangt Rückzahlung von 1 Cent

Der Inhaber eines Kiosks in der Innenstadt kann es nicht fassen: „Allein die Briefmarke kostet doch schon das Vielfache. Meint das Jobcenter das ernst?“ Das wollte auch EXPRESS.de wissen.

Auf unsere Anfrage erklärt ein Sprecher der Arbeitsagentur, dass es sich um ein Versehen handelt. „Wir bedauern, dass es durch das Schreiben zu Irritationen gekommen ist und stornieren die Forderung selbstverständlich. Wir haben bereits technische Anpassungen in Auftrag gegeben, um zukünftig solche Schreiben zu verhindern“, so der Sprecher.

Auch wenn dieser 1-Cent-Fall zum Schmunzeln einlädt, gibt es einen rechtlichen Hintergrund, wie der Sprecher weiter erklärt: „Grundsätzlich ist die Agentur für Arbeit per Gesetz verpflichtet, Einnahmen vollständig und rechtzeitig zu erheben. Beträgt der Rückstand jedoch weniger als sieben Euro, wird von einer Anforderung oder Mahnung abgesehen.“ Beträge wie 1 Cent würden etwa zustande kommen, wenn Restbeträge übrigbleiben, nachdem etwa eine Ratenvereinbarung für eine Rückzahlung vereinbart worden war.

Der Fall tut auch der Geschäftsführerin des Kölner Jobcenters, Martina Würker, leid: „Solche Kleinbeträge holen wir nicht ein, dies war ein Fehler, und es tut uns leid. Wir werden unsere Verfahren dazu noch einmal überprüfen, um diese Art der Rückforderungen noch besser zu vermeiden. Unter sieben Euro fordert das Jobcenter im Regelfall nichts ein, auch wenn es das gesetzlich dürfte. Bei einer Zahl von rund 70.000 Rückforderungen im letzten Jahr, ist dies ein Einzelfall.“

Sie stellt klar: „Dass hier ein falsches Häkchen gesetzt wurde und eine solche Zahlungserinnerung rausgesendet wurde, tut uns leid – Menschen machen Fehler.“

Köln: Jobcenter forderte 2021 über 28 Millionen Euro an Überzahlungen zurück

Fehler haben offenbar auch andere gemacht. Denn das Jobcenter Köln hat im vergangenen Jahr  28.078.635 Euro an Überzahlungen zurückgefordert. Bei insgesamt 70.203 Forderungen sind das 399,96 Euro pro Fall. Häufigste Gründe für eine Überzahlung sind, wenn eine Arbeit angetreten wird und sich Zahlungen des Jobcenters mit dem Gehalt überschneiden. Oder: Jemand hat vergessen, ein Einkommen oder den Einzug einer weiteren Person in die Wohnung anzugeben.