Für 2000 Euro pro Kopf sollten sie ein Drogen-Paket wiederbeschaffen und griffen zu brutalen Mitteln. Jetzt sind drei Männer im Prozess um eine Geiselnahme in Hürth zu langen Gefängnisstrafen verurteilt worden.
Hammer-UrteilHohe Haftstrafen für brutale Geiselnehmer im „Kölner Drogenkrieg“

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Die drei Angeklagten mit Verteidigern, Dolmetscherin und Wachtmeister beim Prozess im Kölner Landgericht.
Klare Ansage vom Kölner Landgericht! Im Prozess um eine brutale Geiselnahme und Misshandlungen in einer Hürther Lagerhalle sind am Montag (11. August) die Urteile gefallen.
Drei Niederländer müssen für ihre Taten im sogenannten „Kölner Drogenkrieg“ für lange Zeit hinter Gitter.
Die beiden erwachsenen Angeklagten bekamen Haftstrafen von rund acht und neun Jahren aufgebrummt. Ihr Komplize, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, muss immerhin für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Prozess in Köln: Es ging um 350 Kilogramm Marihuana
Die Richterinnen und Richter sahen es als erwiesen an: Das Trio war im vergangenen Juni extra aus Amsterdam nach Hürth gekommen. Ihr Auftrag: Männer unter Druck setzen, die an einem Drogenraub beteiligt gewesen sein sollen. Es ging um 350 Kilogramm Marihuana – und die Täter waren bereit, dafür auch Gewalt anzuwenden.
Den Befehl für die Geiselnahme soll der Kölner Bandenboss Sermet A. persönlich erteilt haben, erklärte die Staatsanwältin. Er habe Mitglieder seiner eigenen Bande des Verrats verdächtigt. Über Gehilfen und Gehilfinnen in den Niederlanden wurden die drei Angeklagten für je 2000 Euro angeheuert. Vor Gericht gestanden sie, die Männer in der Halle gefesselt und geschlagen zu haben.
Doch das war offenbar nur die halbe Wahrheit. Die Staatsanwältin warf den Männern vor, ihre Tat kleingeredet zu haben. Sie sollen ihre Opfer auch mit dem Tod bedroht haben. Im Raum standen der Einsatz einer Pistole, einer Art Machete und die grausame Drohung, die Männer mit kochend heißem Wasser zu übergießen oder ihnen die Zehen abzuschneiden.
Nur eine der Geiseln traute sich vor Gericht auszusagen, die anderen schwiegen wegen ihrer eigenen möglichen Verstrickung in die Drogengeschäfte. Dieser Zeuge J. schilderte sein Martyrium laut Staatsanwältin detailreich und glaubhaft. Noch heute leidet er unter Panikattacken und Alpträumen.
Auch das Gericht sah die Todesdrohung als erwiesen an. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, fand Richter Tilman Müller bei der Urteilsverkündung klare Worte: „Was soll ein Opfer denn denken, wenn man ihm eine Machete vorhält?“, fragte der Vorsitzende. Er sprach von einer hohen kriminellen Energie der Auftragstäter. Das Szenario in der Halle – inklusive des Wasserkochers – spreche eine klare Sprache.
Die Verteidigerinnen und Verteidiger hatten vergeblich versucht, den Zeugen als unglaubwürdig darzustellen und forderten maximal vier Jahre Haft. Doch das Gericht ließ sich davon nicht beirren. (red)