Heftige VorwürfeObdachloser vergewaltigt 24-Jährige im Kölner Hauptbahnhof

98815503

Die Tat soll im Kölner Hauptbahnhof geschehen sein.

Köln – Es ist eine unfassbare Tat, die die Kölner Staatsanwaltschaft einem Obdachlosen vorwirft. Der 67-Jährige musste sich am Mittwoch wegen schwerer sexueller Nötigung vor dem Amtsgericht verantworten; er soll im Kölner Hauptbahnhof eine 24-jährige Frau vergewaltigt haben. 

Hauptbahnhof Köln: Obdachloser soll Frau vergewaltigt haben 

Ende Oktober vergangenen Jahres lag der Obdachlose in der Zwischenebene des Hauptbahnhofs vor einem Aufzug auf einer Decke. Laut Anklage soll er eine junge Frau, die er flüchtig kannte, zu sich gerufen, diese dann auf den Boden gerissen und gegen ihren Willen unsittlich berührt haben. 

Der 67-Jährige soll den Pullover der Frau hochgeschoben, ihren Bauch und die Brust gestreichelt haben. Dann habe er ihr „aggressiv“ Hose und Slip heruntergezogen und sie schwer sexuell missbraucht. Eine Passantin soll den Mann aufgefordert haben aufzuhören, was er laut Anklage ignorierte. Kurz darauf kamen Mitarbeiter der DB Sicherheit dazu, um den Angeklagten und die Geschädigte zu trennen. 

Köln: Angeklagter schweigt zu der Tat 

Bei der Verhandlung in Saal 250 des Justizgebäudes teilte Verteidigerin Lena Retschkemann mit, ihr Mandant würde sich schweigend verteidigen. Dem Vernehmen nach bestreitet er die Tat. Da die Hauptzeugin nicht zum Gerichtstermin erschienen ist, vertagte Richter Rolf Krebber die Verhandlung. 

Zuvor hatte der Angeklagte dem Richter aber ausführlich über sein Leben berichtet. Er sei früher Bauarbeiter gewesen, habe dann über einen Vermittler ein Jobangebot in Köln bekommen, was sich aber zerschlagen hätte. Dann habe er auf der Straße gestanden. Sein Zuhause sei der Hauptbahnhof. 

Richter: Keine Perspektive, im Hauptbahnhof zu sterben 

Nach dem Vorfall, der unter drei Promille Alkohol im Blut passiert sein soll, kam der Mann in die JVA Ossendorf. „Wie läuft es da?“, fragte der Richter. „Gut“, so der Angeklagte, er bräuchte auch gar keinen Alkohol mehr. 

Ob es eine Perspektive nach einer Haftentlassung gebe, wollte der Richter wissen. „Nein, ich bin zu alt.“ Der Richter bemerkte: „Es kann doch nicht die Perspektive sein, im Bahnhof zu sterben.“ Da zuckte der Mann nur mit den Schultern.