Ausraster im Klingelpütz?Kölner JVA-Beamter (32) vor Amtsgericht – heftiger Vorwurf

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Hier, in der JVA Köln-Ossendorf, soll es zu dem Übergriff auf einen Häftling gekommen sein. 

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Köln – Ungewohnte Rolle für einen JVA-Beamten: Ein Mitarbeiter (32) der Kölner Justizvollzugsanstalt musste vor dem Amtsgericht nicht als Zeuge aussagen, sondern saß auf der Anklagebank. Vorwurf: Körperverletzung im Amt. Der Prozess endete allerdings nicht mit einer Verurteilung oder einem Freispruch.

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Kölner JVA-Beamter vor Gericht: Gefangenen (31) mehrfach geschubst?

Der 32-Jährige soll am 16. April 2019 einen Gefangenen unter anderem mehrfach geschubst haben. Der Häftling (31) der JVA Köln, im Volksmund auch Klingelpütz genannt, hatte an dem Tag für 10.30 Uhr einen Besuchstermin. Der JVA-Beamte führte ihn dazu aus der Zelle in den Wartebereich – allerdings schon um 8.50 Uhr, also deutlich zu früh. 

Der Gefangene wollte deshalb erstmal zurück in seine Zelle. Weil der Angeklagte seinen Wunsch ignoriert haben soll, soll der Häftling mehrfach gegen die Tür getreten und den JVA-Beamten beleidigt haben. Zwei Sozialarbeiter, die zufällig vorbeikamen, baten den aufgebrachten Mann um Ruhe. Doch der schimpfte weiter, aber ohne bedrohlich zu werden.

Laut Anklage packte der JVA-Beamte dann jedoch den Gefangenen unvermittelt an den Schultern, stieß ihn gegen die Tür und drückte ihn dagegen. Anschließend öffnete er die Tür und schubste den 31-Jährigen mehrfach so heftig, dass er zu Boden fiel. 

Häftling erschien nicht zum Prozess gegen JVA-Beamten vor Kölner Amtsgericht

Der Häftling, der zu keinem Zeitpunkt Gegenwehr geleistet haben soll, zog sich eine leichte Schwellung unter einem Auge zu sowie Prellungen am Knie. Zudem hatte er Schmerzen am Unterkiefer.

Der 31-Jährige, inzwischen aus dem Knast entlassen, erschien allerdings zum Prozess am Montag (10. Mai) nicht. Am Ende wurde das Verfahren gegen den JVA-Beamten in der Hauptverhandlung nach § 153 a Strafprozessordnung gegen Zahlung von 1800 Euro an den Deutschen Kinderhospizverein eingestellt. Der 32-Jährige ist weiterhin in der Justizvollzugsanstalt beschäftigt, derzeit allerdings krankgeschrieben. 

Paragraf 153 a StPO sieht von einer Verfolgung unter Auflagen und Weisungen ab.