Mord-Prozess in KölnMann aus Gummersbach tötet seine Frau, jetzt ist das Urteil da

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Der Angeklagte (57) mit seinem Verteidiger Stephan Kuhl beim Prozessauftakt vor dem Kölner Landgericht.
Köln/Gummersbach – Es ist der blutige Schlusspunkt einer Ehe, der vor dem Kölner Landgericht verhandelt wurde. Ein 57-jähriger Gummersbacher war wegen heimtückischen Mordes an seiner Ehefrau angeklagt.
Am Donnerstag ist er vom Kölner Landgericht wegen Totschlags zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Deutsche hatte im Dezember 2018 seine Ehefrau nach einem Streit im gemeinsamen Ehebett zunächst gewürgt, bis sie bewusstlos wurde. Anschließend war der Mann in die Küche gegangen, hatte ein Messer genommen und es seiner Ehefrau „mit einem wuchtigen Stich in den Hals gestoßen“, wie es in der Urteilsbegründung hieß.
Köln: Gummersbacher wegen Mordes angeklagt
Angeklagt war der Mann zunächst wegen heimtückischen Mordes. Die Verhandlung ergab aus Sicht des Gerichts aber, dass der Angeklagte zwar in Tötungsabsicht, aber im Affekt gehandelt habe. „Wie ein Vulkan, der explodiert“, beschrieb die Vorsitzende in der Urteilsbegründung den Zustand des Angeklagten bei Tatbegehung.
Mord-Prozess: Angeklagter legt Geständnis ab
Laut Geständnis des Angeklagten hatte seine Frau ihn in der Auseinandersetzung unter anderem mit dem Wort „Loser“ beleidigt. Für das Gericht war diese Beschimpfung „der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte“. Zwar sei der Angeklagte an jenem Dezembermorgen nicht zum ersten Mal von seiner Frau beschimpft und beleidigt worden. Doch anders als zuvor habe der 57-Jährige die Schmähung an diesem Tag „nicht mehr schlucken können“.
Hintergrund der Tat war aus Sicht des Gerichts eine „tragische Vorgeschichte“. Demnach litt das Opfer seit Jahren an einer schweren Alkoholsucht, die finanzielle Situation des Ehepaares, das 35 Jahre verheiratet war, sei desolat gewesen. Im November 2018 war das Wohnhaus zwangsversteigert worden.
(red)