Er soll 27,60 Euro zahlenGaga-Prozess um Kölner Star-Gastronom Blatzheim

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Sitzt jetzt vor viel Schriftverkehr: Jochen Blatzheim wurde verklagt, weil sich ein Gast über die Kleidung anderer Gäste bei der Silvester-Feier beschwerte.

von Bastian Ebel  (bas)

Köln – Er ist eine Gastronomie-Legende in Köln, bei dem sich alle Gäste rundum wohlfühlen. Alle Gäste? Nicht ganz: Denn kurz bevor Jochen Blatzheim (73) nächstes Jahr in den wohl verdienten Ruhestand geht, könnte ihm ein unglaublicher Gerichtsprozess bevorstehen.

 Nach EXPRESS-Informationen soll ihn ein Gast verklagt haben. Es geht um 27,60 Euro – und um „entgangene Feierfreuden“!

„Ja, das stimmt“, bestätigt Blatzheim den juristischen Vorgang und lächelt. „Ich hätte es gerne mit dem Gast bei einem Kaffee geklärt, doch dazu war er nicht bereit. Jetzt müssen wir wohl diesen Weg gehen.“

Um was dreht es sich bei dem irren Vorgang mit dem Aktenzeichen 6-16-00007/hs?

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Im Gürzenich wird traditionell an Silvester gefeiert: So wie hier im Ballsaal und im Keller.

Jährlich veranstaltet die Gürzenich-Gastronomie, dessen Chef Blatzheim ist, eine Silvesterparty. Auf den Eintrittskarten ist zu lesen: „Festliche Garderobe erwünscht.“

Blatzheim erklärt das so: „Bei uns ist jeder willkommen, solange er sich benimmt und ordentlich angezogen ist. Das muss aber kein Gala-Anzug sein – auch nicht an Silvester.“

65 Euro kostete der Spaß – inklusive Sektempfang, kaltes und warmes Buffet den ganzen Abend, Live Musik und DJ. Für Blatzheim steht fest: „Das ist ein ordentlicher Preis.“

Zu lockeres Outfit der Gäste

 Dass allerdings einige Gäste etwas lockerer gekleidet das neue Jahr begrüßten, störte einen Kunden erheblich – er schaltete einen Anwalt ein.

„Zu meinem Entsetzen musste ich auf einige Gäste treffen (…), die lediglich mit kariertem Freizeithemd, Jeans und Turnschuhen gekleidet waren“, heißt es in dem Schreiben, das EXPRESS vorliegt.

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Das Schreiben mit der Beschwerde.  Foto: Borm,

Da seines Erachtens die „gelieferte Leistung nicht dem Kaufpreis“ entsprach, verlangt er jetzt einen Teil des Geldes zurück. Denn er habe sich die Tickets für die Silvester-Feier auch deshalb gekauft, weil er einen festlichen Rahmen erwartete, wie in dem Schreiben erläutert wird: „Hierauf vertrauend, besonders Silvester in festlicher Umgebung, ebensolcher Kleidung und Atmosphäre zu verbringen, habe ich die Karten unter dieser Voraussetzung bewusst erstanden.“

Anberaumter Termin beim Schiedsamt ist verstrichen

Jetzt verlangt der Mann 27,60 Euro – also 20 Prozent des Gesamtpreises zuzüglich Vorverkaufsgebühren für zwei Karten – von Blatzheim zurück und will nötigenfalls vors Gericht ziehen.

Blatzheim kann das alles nicht glauben. „Es geht um 27,60 Euro! Eigentlich müsste ich darüber lachen, wenn es nicht so ernst wäre.“

Ein anberaumter Termin beim Schiedsamt ist verstrichen – daher sieht man sich wohl demnächst vor Gericht. Fortsetzung folgt.