Frau (†28) und Baby totNach umstrittenem Urteil: Fall von Kölner Apothekerin vor spektakulärer Wende?

Die Apothekerin und ihre Verteidiger sitzen im Gerichtssaal und sprechen miteinander.

Der Prozess um die verurteilte Apothekerin, hier am 21. September am Landgericht Köln, könnte neu aufgerollt werden.

Trotz Urteil vor dem Landgericht Köln scheint der Fall um die Apothekerin, die für den Tod einer schwangeren Frau und ihres Kindes verantwortlich sein soll, noch nicht abgeschlossen.

Einer der dramatischsten Fälle der letzten Jahre in Köln steht möglicherweise vor einer Wendung!

Denn: Die wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung verurteilte Apothekerin sieht sich möglicherweise einer deutlich höheren Strafe gegenüber. Wie die Pressestelle des Landgerichts dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das umstrittene Urteil (zwei Jahre Haft auf Bewährung) eingelegt. Dies könnte bedeuten, dass der Fall vor den Bundesgerichtshof gelangen wird.

Steht die Kölner Apothekerin vor einer härteren Strafe?

Das Schwurgericht hatte die Angeklagte schuldig gesprochen, im Jahr 2019 eine tödliche Verwechslung verursacht zu haben. Die heute 52-jährige Apothekerin soll Reste des Betäubungsmittels Lidocainhydrochlorid für Glukose gehalten und dieses dann in ein Gefäß mit Glukose gefüllt haben.

Eine schwangere Frau nahm diese toxische Mischung bei einem Arztbesuch zu sich, brach zusammen und verstarb. Ihr per Notkaiserschnitt geholtes Baby verstarb ebenfalls.

Der Eingang zur Heilig-Geist-Apotheke in Köln-Longerich.

Die tödliche Verwechslung geschah laut Urteil in der Heilig-Geist-Apotheke in Longerich. Das Foto stammt aus dem Jahr 2019.

Das Landgericht bewertete dieses Verhalten lediglich als unterlassene Hilfeleistung und verhängte eine Geldstrafe von 7200 Euro (90 Tagessätze zu je 80 Euro) als Einzelstrafe, die in die Bewährungsstrafe einfloss.

Der Staatsanwalt hatte hingegen eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert und auf eine Verurteilung wegen versuchten Mordes plädiert. Die Apothekerin soll ihre Vermutung, dass die Frau vergiftet worden sein könnte, dem Ärzte-Team verschwiegen haben.

Sollte die Staatsanwaltschaft an ihrer Revision festhalten, wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Fall erneut prüfen. Wenn dort das Mordmerkmal als auch die fahrlässige Tötung bestätigt wird, könnte die Strafe für die Apothekerin bei einem erneuten Prozess erheblich höher ausfallen.

Die Verteidigung der Apothekerin aus Longerich hatte einen Freispruch gefordert und erwägt ebenfalls die Einlegung einer Revision, was noch bis Donnerstag (5. Oktober) möglich ist. Die Angehörigen der Verstorbenen hatten bereits 75.000 Euro Schadenersatz vom Betreiber der Heilig-Geist-Apotheke erhalten. (red)

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