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Verschuldeter PriesterErzbistum Köln verteidigt Vorgehen in „unvergleichbarem Einzelfall“

Ein Kreuz steht hinter dem Strebewerk am Dom.

Ein Kreuz steht hinter dem Strebewerk am Dom. Mit der Schuldentilgung eines Priesters hat das Erzbistum Köln viel Aufsehen erregt.

Der aktuelle Fall um die Schuldentilgung eines Priesters durch das Erzbistum Köln wurde massiv kritisiert. In einer Stellungnahme verteidigt es nun sein Vorgehen.

Das Erzbistum Köln hat sein Vorgehen im Fall eines überschuldeten Priesters verteidigt. In einer Stellungnahme teilte es am Dienstag (19. April) der Deutschen Presseagentur mit, dass es sich um eine akute und völlig außergewöhnliche Notlage gehandelt habe.

Vergangene Woche hatten Recherchen des Kölner Stadt-Anzeigers aufgedeckt, dass das Erzbistum insgesamt 1,15 Millionen Euro für einen überschuldeten Priester gezahlt hatte.

Erzbistum Köln: Keine Erkenntnisse über Spielschulden des Priesters

Dass es sich dabei um Schulden aus Glücksspielen handelte, bestätigte das Erzbistum Köln nicht. Wegen des Persönlichkeitsschutzes könne nicht ins Detail gegangen werden, doch gebe es keine Erkenntnisse über Spielschulden.

Der Priester habe knapp 500.000 Euro Schulden gehabt, erklärt ein Sprecher des Erzbistums. Hinzukamen noch einmal rund 650.000 Euro nachträgliche Steuern samt Zinsen, die auf die Schuldentilgung berechnet wurden.

Der Sprecher betonte jedoch, dass das Geld weder aus Kirchensteuergeldern noch aus dem vorhergesehenen Betrag für die Missbrauchsopfer genommen worden sei. „Die dafür gebildeten Rückstellungen existieren weiterhin in voller Höhe.“

„Unvergleichbarer Einzelfall“ – Erzbistum Köln verteidigt Vorgehen

Eine rechtliche Prüfung habe ergeben, dass eine Genehmigung dieses Vorgehens durch die Aufsichts- und Kontrollgremien des Erzbistums nicht erforderlich gewesen sei, teilt die Deutsche Presseagentur mit. Die Steuerschuld, die sich aus der Schuldentilgung ergeben habe, sei 2020 aus dem laufenden Etat des Erzbistums beglichen worden.

Dadurch sei kein Budget im Wirtschaftsplan überschritten worden. „Das Erzbistum Köln hält daran fest, dass es sich im beschriebenen Fall um einen unvergleichbaren Einzelfall handelt, der sich heute so nicht wiederholen würde“, erklärte der Sprecher des Erzbistums. (dpa)