Elias (†) lag vor BabyklappeProzess: Urteil gegen vierfache Mutter (37) aus Köln gefallen

Totschlag-Prozess im Babyklappen-Fall vor Kölner Landgericht

Eine 37-Jährige ist am Freitag (25. Februar 2022) wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt worden. Das Foto zeigt sie beim Prozessauftakt mit ihrer  Rechtsanwältin Barbara Schafgan-Herrmann.

Der Fall hatte viele Kölnerinnen und Kölner im Sommer 2021 bewegt. Vor einer Babyklappe war ein Neugeborenes tot aufgefunden worden. Jetzt wurde die Mutter (37) vor dem Kölner Landgericht verurteilt.

von Iris Klingelhöfer (iri)Madeline Jäger (mj)

Der Tod des kleinen Elias (†) hat ganz Köln erschüttert. Der hilflose Säugling wurde im Sommer 2021 vor einer Babyklappe im Stadtteil Bilderstöckchen gefunden. Am Freitag (25. Februar 2022) ist das Urteil gegen seine Mutter gefallen.

Die 37-Jährige wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Prozess wegen Totschlags hatte am 2. Februar 2022 begonnen.

Köln: Säugling tot vor Babyklappe – Prozess gegen Mutter startet

Regelrecht vermummt betrat die Angeklagte damals den Kölner Gerichtssaal. Sie hatte die Kapuze ihrer Regenjacke tief ins Gesicht gezogen, sich zusätzlich mit Aktenordnern abgeschirmt.

Die Staatsanwaltschaft warf ihr Totschlag durch Unterlassen vor. Die Kölnerin soll ihre Schwangerschaft verheimlicht und ihren Sohn, ihr fünftes Kind, im Juli 2021 heimlich zu Hause im Badezimmer zur Welt gebracht haben. Danach soll sie das 50 Zentimeter große und 3600 Gramm schwere Baby im Kinderzimmer ihrer Söhne im Kleiderschrank versteckt haben. „Es war klar, dass er so nicht überlebt“, sagte der Staatsanwalt dazu.

Kölner Haus Adelheid: Mitarbeiter finden Säugling tot auf Fensterbank

Einen Tag später soll sie sich mit dem Fahrrad und dem Neugeborenen auf den Weg zum Haus Adelheid (Wohnhaus für junge Schwangere und Alleinerziehende) im Kölner Stadtteil Bilderstöckchen gemacht haben. Ihr Baby soll sie dort auf der Fensterbank vor der Babyklappe abgelegt haben, wo er um 10.45 Uhr von Mitarbeitern tot aufgefunden wurde. Der Alarm der Babyklappe sei nicht ausgelöst worden.

Kurz nach Verlesung der Anklageschrift stellte die Verteidigerin einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Grund: Zu viele persönliche Details zum Verlauf der Schwangerschaft, zur Sexualität in der Partnerschaft und den Lebensumständen sollen nicht in der Öffentlichkeit ausgebreitet werden. Auch die Plädoyers, die am Freitag (25. Februar) vor der Urteilsverkündung gehalten wurden, fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der tragische Babyklappen-Fall hatte viele Kölnerinnen und Kölner letzten Sommer bewegt. Die Mitarbeiter des Hauses Adelheid hatten dem kleinen Jungen den Namen Elias gegeben und ihn am 22. Juli auf dem Nordfriedhof auf seinem letzten Weg begleitet. Insgesamt folgten damals mehr als 30 Trauernde dem kleinen, weißen Sarg. Darunter auch zwei Mitarbeiter des Rettungsdienstes. (mj, iri)