In einer Kölner Bäckerei wurde eine Maus entdeckt. Das Geschäft wurde vorübergehend dichtgemacht.
Wie fies!Ekel-Vorfall in Kölner Bäckerei – die reagiert
Aktualisiert03.09.2025, 14:45
Wie eklig! Nächtlicher Mäusebesuch in einer Kölner Bäckerei!
EXPRESS-Leserreporter Felipe M. filmte den Nager durch die Fensterscheibe einer Bäckerei-Filiale im Stadtteil Ossendorf (siehe Video oben).
Maus in Kölner Bäckerei – die handelt sofort
Laut M. habe er in dem Laden schon häufiger Mäuse gesehen. Der aktuelle Fall zeigt eine Maus, die über den Tresen und die Verkaufstheke läuft.
„Der Laden war zu diesem Zeitpunkt geschlossen, doch die Bilder werfen ein beunruhigendes Licht auf die Hygienezustände“, so Felipe M. gegenüber EXPRESS.de.
Die Bäckerei sei laut Anwohnern kein unbeschriebenes Blatt, behauptet M. „Immer wieder soll es Hinweise auf Schädlingsprobleme gegeben haben. Dass sich eine Maus so frei im Verkaufsbereich bewegen kann, lässt vermuten, dass die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen unzureichend sind.“
Die Bäckerei bestätigte den Mäuse-Vorfall auf EXPRESS.de-Nachfrage.
„Das Gesundheitsamt hat nach einer Kontrolle eine vorübergehende Schließung angeordnet, damit wir eine umfassende Grundreinigung durchführen können“, erklärt die Betriebsleiterin.
Man nehme den Vorfall und die Hinweise sehr ernst und habe sofort reagiert. „Fachfirmen für Reinigung und Schädlingsbekämpfung wurden beauftragt, zusätzlich haben wir unsere internen Kontrollen deutlich verschärft“, versichert die Betriebsleiterin.
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Gleichzeitig teilt die Bäckerei mit: „Hygiene und Lebensmittelsicherheit haben für uns höchste Priorität. Wir arbeiten eng mit dem Gesundheitsamt zusammen und setzen alles daran, die behördlichen Auflagen schnellstmöglich vollständig umzusetzen, um unseren Kundinnen und Kunden den gewohnten Qualitätsstandard wieder bieten zu können.“
Die Stadt Köln erklärt: „Wird bei einer amtlichen Kontrolle Mäusebefall festgestellt, werden je nach Schwere und Ort des Befalls Maßnahmen durch die Lebensmittelüberwachung eingeleitet.“
Dazu können unter anderem folgende Maßnahmen zählen:
• Anordnung einer umgehenden und ggf. wiederkehrenden Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma
• Anordnung einer umgehenden Reinigung und Desinfektion
• Anordnung der Vernichtung von betroffenen Lebensmitteln
• Vorübergehende Schließung des Betriebes zur Durchführung der genannten Maßnahmen
• Zeitnahe Nachkontrolle des Betriebes durch die Lebensmittelüberwachung
• Ahndung in Form eines Bußgeld- oder Strafverfahrens