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Eiskalte Abzocke in KölnTrickbetrügerin muss in den Knast

Die Angeklagte beim Prozessauftakt mit ihren Verteidigern Alexander Pabst und André Wallmüller

Die Angeklagte beim Prozessauftakt mit ihren Verteidigern Alexander Pabst und André Wallmüller.

Sechs Jahre Haft für eine Frau, die eine perfide Schockanruf-Masche durchziehen wollte. 

Sechs Jahre Knast!

Dieses Urteil traf eine zweifache Mutter (24). Sie hatte eine Kölner Seniorin (93) mit einer miesen Masche um ihr Vermögen gebracht. Für Aufsehen hatte zuvor das Angebot einer Geldzahlung von 100.000 Euro an den Sohn des Opfers gesorgt.

Es war eine „extrem perfide Betrugsmasche“, so der Staatsanwalt. Die zweifache Mutter hatte eine Kölner Seniorin (93) um wertvolle Goldmünzen im Wert von 300.000 Euro erleichtert, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet.

Der Albtraum für die Seniorin begann mit einem Schockanruf: Eine Komplizin gab sich am Telefon als ihre Enkelin aus und tischte eine dreiste Lüge auf: Sie und ihre Eltern seien schwer an einer Corona-Variante erkrankt. Nur spezielle Injektionen aus der Kölner Uniklinik könnten sie retten – für je 40.000 Euro.

Die hilfsbereite Seniorin zögerte keine Sekunde. Da schlug die Stunde der Angeklagten. Als angebliche Mitarbeiterin der Uniklinik tauchte die 24-Jährige bei der Seniorin auf, um die Beute als „Abholerin“ einzusacken. Nach eigener Aussage wurde sie von ihrem Familienclan dazu angestiftet.

Besonders dreist: Die Betrügerin half der Seniorin sogar noch beim Öffnen des Safes und prahlte: „Ich habe Goldhändchen“. Doch genau diese Aktion wurde ihr zum Verhängnis! Die polizeibekannte Frau hinterließ ihre Fingerabdrücke am Tresor und der Bedienungsanleitung. Kurz darauf klickten die Handschellen.

Im Gerichtssaal kam es dann zum großen Zoff! Die Verteidiger der Frau boten dem Sohn des inzwischen verstorbenen Opfers 100.000 Euro in bar als Wiedergutmachung an. Doch der lehnte ab und bestand auf die volle Summe. Daraufhin zogen die Anwälte und Anwältinnen das Angebot einfach wieder zurück.

Das seltsame Geld-Angebot rief auch den Vorsitzenden Richter Tilman Müller auf den Plan. Er sprach in der Urteilsverkündung Klartext: Das Verhalten der Anwälte und Anwältinnen könnte sogar strafbar sein!

Der Verdacht: versuchte Geldwäsche. Denn woher sollten die 100.000 Euro in bar so plötzlich kommen?

Verteidiger André Wallmüller wies den Vorwurf zurück. Das Geld habe der Clan der Angeklagten aufgetrieben, um eine mildere Strafe zu erwirken – was aber scheiterte. Er habe nur vermittelt, das sei seine Aufgabe als Anwalt. (red)