E-ScooterBittere Niederlage für Stadt Köln: Gericht spricht klares Verbot aus

Frau geht auf einem Gehweg in Köln an einem roten E-Scooter vorbei.

E-Scooter sorgen in Köln für viele Diskussionen. Jetzt hat die Stadt vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Symbolfoto wurde im Juli 2021 aufgenommen.

Im Eilverfahren hat das OVG in Münster zunächst gegen die Stadt Köln entschieden.

von Thomas Werner (tw)

Das Reizthema E-Scooter in Köln: Es beschäftigt nicht nur viele genervte Menschen in der Stadt, sondern hinter den Kulissen auch Gerichte. Am Freitag (12. Mai 2023) wurde nun bekannt: Die Stadt Köln hat vor Gericht eine bittere Niederlage einstecken müssen – und muss sogar eine große Summe Geld zurückzahlen.

Die erste Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) betrifft den Rechtsstreit zwischen der Stadt und mehreren E-Scooter-Firmen mit Angeboten in Köln.

Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet gegen die Stadt Köln

Die Entscheidung: Die Stadt darf von gewerblichen Verleihern Sondernutzungsgebühren verlangen. Aber: Eine pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr bei einer nur fünfmonatigen Nutzung sei rechtswidrig, teilte das Gericht in Münster mit.

Genau eine solche Jahresgebühr hatte die Stadt im Fall der Firma „Tier“ aber erhoben. „Tier“ hatte für die Zeit vom 27. Juli 2022 bis Jahresende 2022 einen Antrag auf Nutzung gestellt. Daraufhin verschickte die Stadt einen Bescheid über 383.000 Euro für 3600 Fahrzeuge. Der Höhe des Bescheids lag eine Jahresgebühr zu Grunde – unabhängig von der tatsächlichen Dauer.

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Eine darauf folgende Klage von Tier hatte das Verwaltungsgericht in Köln noch abgewiesen. Das OVG sah die Höhe des Bescheids im Eilverfahren als nicht verhältnismäßig an und entschied anders.

Damit muss das Geld von der Stadt an „Tier“ zurückgezahlt werden. Der Beschluss fiel bereits am Donnerstag (11. Mai), wurde aber erst am Freitag öffentlich kommuniziert.

Stadt Köln erhebt seit Sommer 2022 Gebühren für E-Scooter

Ob die Entscheidung Bestand hat, muss im noch anhängigen Klageverfahren entschieden werden. Neben Tier sind die Firmen „VOI-Technology Germany GmbH“, „Bolt“ und „Lime Bike“ in Berufung vor das OVG in Münster gezogen. Wann diese entschieden werden, ist noch offen.

Die Stadt Köln hatte im Sommer 2022 entschieden, dass die Verleiher 85 bis 130 Euro pro Roller und Jahr zahlen müssen. Allerdings hat dieser Schritt zu massiven Protesten der Firmen geführt. Die Anbieter sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr und beklagen Willkür bei den Gebühren. Einzelne hatten sich nach der Entscheidung auch bereits aus Köln zurückgezogen. (tw, mit dpa)