Betrunken in Köln unterwegsMehrere E-Scooter-Fahrer schwer verletzt – dringende Warnung

E-Scooter liegen auf einem Gehweg und versperren den Weg.

Die Kölner Polizei gab an, dass es am Wochenende wieder vermehrt zu Unfällen mit E-Scootern gekommen sei, bei denen sich die Fahrer teilweise schwer verletzt hatten. Das Bild aus dem Jahr 2020 zeigt solche elektronischen Roller.

E-Scooter – ein derzeit beliebtes, aber auch gefährliches Fortbewegungsmittel in Großstädten. Erneut kam es in Köln zu mehreren Unfällen.

Verkehrsunfälle mit E-Scootern – keine Seltenheit mehr. Die Kölner Polizei gab an, dass es am Samstag (11. Juni) und Sonntag (12. Juni) vermehrt zu Unfällen mit E-Scootern kam, wobei sich fünf Fahrer teilweise schwere Verletzungen zugezogen haben. Vier alkoholisierte männliche Fahrer stürzten ohne fremde Beteiligung.

In Ossendorf stürzte am Samstag (11. Juni) ein 29-jähriger Fahrer mit einem geliehenen E-Roller und zog sich dabei eine Platzwunde zu. Ein Alkoholtest ergab, dass der Mann knapp 1,6 Promille Alkohol intus hatte.

Köln: Strafanzeigen gegen betrunkene Rollerfahrer

Ein weiterer ebenfalls alkoholisierter 18-jähriger Fahrer prallte in Köln-Poll gegen den Bordstein und fiel kopfüber auf die Straße. Er zog sich Verletzungen im Gesicht zu und erlitt eine Unterarmfraktur. 

Zudem erwischte die Streifenpolizei am Samstagabend (11. Juni) in der Kölner Innenstadt innerhalb weniger Stunden weitere vier Rollerfahrer, die stark alkoholisiert unterwegs waren. Der Alkoholtest ergab, dass sie teilweise mehr als 1,1 Promille im Blut hatten und somit fahruntüchtig waren. Die Polizei erstattete Strafanzeigen.

Bei zehn weiteren Fahrern konnte die Polizei einen Alkoholwert von bis 0,5 und 1,1 Promille ermitteln. Die Fahrer müssen jeweils mit einem Bußgeld sowie einem Fahrverbot rechnen.

Das müssen E-Scooter-Fahrer beachten – zwei Punkte in Flensburg

Der ADAC warnt und teilt auf seiner Website mit: Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Weiter heißt es: Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker. (kvk)