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Deutzer Freiheit in KölnGericht mit Paukenschlag-Urteil – so geht es jetzt weiter

Blick auf die Sperrung der Deutzer Freiheit.

Blick auf die autofreie Deutzer Freiheit (hier ein Foto vom 11. Juni 2022) – jetzt hat das Verwaltungsgericht Köln ein wegweisendes Urteil getroffen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat in Sachen autofreie Deutzer Freiheit ein wegweisendes Urteil gefällt.

von Matthias Trzeciak  (mt)

Das Kölner Veedels-Projekt Deutzer Freiheit hat jetzt einen gewaltigen Dämpfer erhalten.

Die Ausweisung als Fußgängerzone und die damit verbundene weitgehende Sperrung der Straße für den Autoverkehr ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch (2. August 2023) entschieden.

Deutzer Freiheit: Sperrung der Straße ist voraussichtlich rechtswidrig

Bereits im Juni 2022 hatte die Stadt Köln Teile der Straße Deutzer Freiheit als Fußgängerzone ausgewiesen. Diese Entscheidung ging zurück auf einen Bürgerantrag der Bürgerinitiative „Deutzer (Auto)Freiheit“ aus dem Jahr 2019 und auf einen Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt aus dem Dezember 2021.

Danach sollte durch den ursprünglich für 12 Monate angesetzten Verkehrsversuch getestet werden, wie sich die autofreie Deutzer Freiheit auf die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner in Deutz, auf die zukunftsfähige Entwicklung des Veedels und auf die Belebung der Geschäfte und Gastronomie auswirkt. Zudem erwartete man einen positiven Beitrag zum Klimaschutz durch weniger Autoverkehr und Abgase.

Ein Anlieger hatte im Mai 2023 gegen die Sperrung Klage eingereicht. Dem Eilantrag hat das Verwaltungsgericht nun stattgegeben.

In der Begründung heißt es: „Die Stadt Köln hat die Fußgängerzone im nach wie vor andauernden Verkehrsversuch mittels mehrerer verkehrsrechtlicher Anordnungen eingerichtet und sich damit straßenverkehrsrechtlicher Instrumente bedient. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen lagen jedoch nicht vor.“

So begründet das Kölner Verwaltungsgericht das Deutzer Urteil

Weiter erklärt das Verwaltungsgericht: „Denn die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen zudem nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine qualifizierte Gefahrenlage besteht.“

Besondere örtliche Verhältnisse können zum Beispiel die Streckenführung, der Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingte Einflüsse (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), die dort anzutreffende Verkehrsbelastung und die daraus resultierenden Unfallzahlen sein.

„Eine solche qualifizierte Gefährdungslage für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs hat die Stadt Köln jedoch nicht ansatzweise dargelegt“, wird in der Begründung ausgeführt.

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Die Erhöhung der allgemeinen Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie die Belebung der Geschäfte und Gastronomie seien keine straßenverkehrsrechtlich relevanten Schutzgüter.

„Das dokumentierte Unfallgeschehen mit vier bis fünf Unfällen pro Jahr ist ebenfalls unauffällig, zumal unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Straße Deutzer Freiheit in der großstädtischen Innenstadtlage der Stadt Köln liegt“, ergänzt das Kölner Verwaltungsgericht.

So reagiert die Stadt Köln auf das Deutzer-Freiheit-Urteil

Noch am Mittwochnachmittag hat die Stadt Köln auf das Urteil reagiert: Aufgrund des Urteils werde die Stadt den Verkehrsversuch beenden.

„Auch wenn wir den Versuch nun etwas früher beenden als geplant, haben wir sehr viel gelernt. Wir verfügen über ausreichendes Datenmaterial, um eine Auswertung durchführen zu können, die für die Entwicklung einer dauerhaften Lösung hilfreich sein wird“, kommentiert Thorsten Siggelkow, Leiter des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung.

„Neben den Erkenntnissen für die zukünftige Planung konnten wir viele Erfahrungen in der Einrichtung eines Verkehrsversuches sammeln. Das nächste Mal werden wir zum Beispiel die Geschäftstreibenden noch mehr in die Vorbereitung einbinden.“

Die nächsten Schritte – Deutzer Straße wird wieder zur Einbahnstraße

Die Deutzer Freiheit wird zunächst wieder als Einbahnstraße in Richtung Gotenring durch Kraftfahrzeuge uneingeschränkt befahrbar sein. Nach Auswertung des Verkehrsversuches wird die Verwaltung der Politik eine Beschlussvorlage zu einer dauerhaften Lösung für die Deutzer Freiheit vorlegen.

Das Urteil hat keine direkten Auswirkungen auf andere Verkehrsversuche, die derzeit in Köln laufen – wie beispielsweise das Projekt auf der Venloer Straße.