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Leiche steckt kopfüber in GullyProzess wegen Gruselfall in Köln – Urteil gefallen

Ein Mann steht im Gerichtssaal neben seinem Anwalt.

Der Angeklagte steht beim Prozessauftakt am 5. Dezember 2023 vor dem Kölner Landgericht neben seinem Verteidiger. 

Im Fall des „Gully-Toten“ von Köln ist ein Urteil gefallen. Der ehemalige Mitbewohner des Opfers wurde schuldig gesprochen. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Der grausige Fall des Toten (†46), der kopfüber in einem Gully steckte: Am Mittwoch (24. Januar 2024) ist vor dem Kölner Landgericht das Urteil gegen einen 41-Jährigen gesprochen worden. 

Wegen Totschlags wurde der Mann zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Kurz zuvor hatte der Angeklagte im sogenannten letzten Wort erklärt: „Wenn ich verurteilt werde, dann trifft es nicht den Falschen.“

Der „Gully-Tote“ von Köln: Jugendlicher macht Schock-Fund

Der Fall hatte 2023 für Entsetzen gesorgt. Der blutüberströmte Leichnam des 46-Jährigen war in der Nacht zum 12. März von einem Jugendlichen entdeckt worden. Nur die Schuhe des Toten guckten noch raus.

Im Prozess schilderte der 19-Jährige: „Ich habe mich dann hingekniet und an den Schuhen gerüttelt.“ Als er gemerkt habe, dass die sich nicht bewegen ließen, habe er die Polizei alarmiert. 

Einsatzkräfte stehen an einem Gullyschacht, der mit Flatterband abgesperrt ist.

Einsatz in der Nacht zu Sonntag (12. März 2023): Ein Toter steckte kopfüber in einem Gully an der Landstraße zwischen Niederkassel-Lülsdorf und Köln-Porz-Langel.

Das Opfer wohnte nur wenige Meter entfernt in Porz-Langel und war in seiner Wohnung getötet worden. Kurz vor seinem brutalen Tod war der Mann mit dem Angeklagten, den er bei sich hatte wohnen lassen, in Streit geraten. Er soll ihn aufgefordert haben, endlich auszuziehen. 

Streit eskaliert: Kölner bewusstlos geschlagen und totgestochen

Daraufhin soll der Angeklagte aus Angst vor Obdachlosigkeit auf den 46-Jährigen geschlagen und getreten haben. Als dieser schließlich bewusstlos war, soll er mit einem Messer 25-mal auf ihn eingestochen und die Leiche erst in einer Schubkarre die Langeler Straße entlang geschoben und dann in den Gullyschacht gesteckt haben. 

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Obwohl seine DNA am Sieb des Gullys und in der Wohnung des Opfers unter anderem Blut an einem feuchten Wischmopp sichergestellt werden konnte, hatte der Angeklagte beim Prozessauftakt Anfang Dezember 2023 noch beharrlich erklärt: „Ich habe kein Motiv. Ich habe mit der Sache nichts zu tun.“ 

Der 41-Jährige leidet unter einer paranoiden Schizophrenie und gilt als vermindert schuldfähig. Er war nach seiner Festnahme zwar zunächst in die JVA Köln in U-Haft gekommen, wurde dann aber in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.