Cannabis-Gesetz in KölnDarf ich in der Mittagspause kiffen? Wie ist das auf dem Heimweg?

Ein Mann raucht einen Joint mit Marihuana.

Ein Mann raucht am 30. November 2006 einen Joint mit Marihuana.

Seit Ostermontag darf auch in Köln gekifft werden. Aber wie schaut das in der Arbeitszeit aus oder in der Mittagspause oder auf dem Weg nach Hause?

von Klara Indernach (KI)

Seit dem 1. April 2024 ist das Kiffen in der Öffentlichkeit erlaubt. Viele Kölner und Kölnerinnen fragen sich jetzt: Wie ist das eigentlich auf der Arbeit? Darf ich in der Mittagspause einen Joint durchziehen?

Der Gebrauch von Cannabis in der Mittagspause bleibt untersagt. Selbst wenn der Konsum legal ist, bedeutet das nicht, dass das Kiffen während der Arbeitszeit erlaubt ist.

Veränderungen im Verhalten durch Cannabis – Abmahnung droht

Prof. Dr. Michael Fuhlrott, ein Experte in Arbeitsrecht, erklärt das gegenüber der ARD-Sendung „Brisant“: Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen schulden dem Arbeitgeber ihre ungetrübte Arbeitsleistung.

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Wenn der Konsum von Cannabis diese beeinflusst, auch wenn der Gebrauch in der Firma nicht formell untersagt ist, kann das als Grund für arbeitsrechtliche Maßnahmen angesehen werden. Selbst geringe Veränderungen in Verhalten und Persönlichkeit durch Cannabiskonsum können zu einer Abmahnung führen.

Trotz der fehlenden Regelungen in den meisten Unternehmen bedeutet das nicht, dass Mitarbeitende tun können, was sie wollen. Sie sind verpflichtet, ihren Job mit klarem Verstand auszuführen.

Experten im Arbeitsrecht empfehlen daher, klare Richtlinien, ähnlich wie für Alkohol, einzuführen und zu besprechen. Ein komplettes Verbot von Drogen auf dem Betriebsgelände könnte ebenfalls eine Option sein.

Darf ich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg kiffen?

Unter anderem gilt hier die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Keine Person sollte arbeiten, wenn sie aufgrund des Konsums von Rauschmitteln nicht in der Lage ist, oder wenn sie dadurch andere Kollegen oder Kolleginnen in Gefahr bringt. Ein Joint auf dem Weg zur Arbeit ist daher nicht empfehlenswert.

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Für den Weg nach Hause gelten andere Regeln. Die persönliche Gesundheit und der Cannabiskonsum sind Privatsache des Arbeitnehmers. Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin am Freitag nach der Arbeit einen Joint rauchen möchte, darf sie das tun. Sie muss jedoch am Montag wieder voll einsatzfähig sein.

Hier lesen: Kiffen in Köln erlaubt – das könnten neue Drogen-Hotspots werden

Das Kiffen sollte zudem nicht in der Arbeitskleidung geschehen, da dies auf das Unternehmen zurückfallen könnte.

Für Menschen, die ein Transportmittel wie einen Bus, Lastwagen, eine Lok oder ein Flugzeug steuern, gilt ein Null-Toleranz-Limit. Es besteht ein absolutes Verbot, sich während oder vor der Dienstzeit zu berauschen, unabhängig von der Art der Droge.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Matthias Trzeciak) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.