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Neuer Antrag fällig?Bürgergeld statt Hartz IV: Kölner Jobcenter-Chefin klärt wichtige Details

Martina Würker sitzt an ihrem Schreibtisch im Büro.

Martina Würker ist Geschäftsführerin des Kölner Jobcenters. Sie weiß, welche Neuerungen das Bürgergeld mit sich bringt – und was das für die Kölnerinnen und Kölner bedeutet. Das Foto ist am 13. Mai 2022 entstanden.

Nach 18 Jahren hat Hartz IV als Grundsicherung ausgedient: Ab 2023 geht das neue Bürgergeld an den Start. Martina Würker vom Jobcenter Köln klärt rund um das Thema auf.

Tschüss, Hartz IV! Das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II, benannt nach Peter Hartz, wird am 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt.

Aber was ändert sich nun für Bezieherinnen und Bezieher staatlicher Hilfe? EXPRESS.de hat mit Martina Würker, Geschäftsführerin des Kölner Jobcenters, gesprochen.

Köln: Was ändert sich mit der Einführung des Bürgergelds?

Allein in Köln beziehen im Dezember dieses Jahres 59.000 Haushalte Hartz IV. Das entspricht 117.000 Personen. „Viele dieser Menschen fragen sich derzeit, ob sie wegen der Einführung des Bürgergelds einen neuen Antrag bei uns im Jobcenter stellen müssen“, erklärt Martina Würker. 

Alles zum Thema Hartz IV

Ihre Antwort ist beruhigend: „Durch die rechtzeitige Entscheidung war es technisch noch möglich, dass diejenigen, die Hartz IV bekommen, automatisch ab 2023 Bürgergeld erhalten. Das heißt, sie müssen nichts neu beantragen, sich nichts neu bewilligen lassen.“

„Die Leistungszahlungen sind bereits am Wochenende auf den Weg gegangen. Das heißt, sie werden in der kommenden Woche auf den Bankkonten sein“, konkretisiert Würker.

Im Vergleich zum Hartz-IV-Regelsatz wird die Summe des Bürgergelds für Berechtigte zwischen 35 und 53 Euro erhöht. Statt 449 Euro bekommt eine alleinstehende Person ab Januar 502 Euro. Paare in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen pro Person 451 Euro.

Hier sehen Sie die Übersicht über den monatlichen Bürgergeld-Regelsatz:

  • Alleinstehende Personen: 502 Euro
  • Paare pro Person/Bedarfsgemeinschaften: 451 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen:  402 Euro
  • Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern: 402 Euro
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 420 Euro
  • Kinder von sechs bis 13 Jahren: 348 Euro
  • Kinder von null bis fünf Jahren: 318 Euro

„Bei der Erstellung des Betrags achten Experten Jahr für Jahr auf die Lebenshaltungskosten. Aber auch darauf, was eine Kinokarte kostet, was das Tanken kosten und wie stark der Strompreis steigt“, erklärt die Geschäftsführerin des Jobcenters.

Für Würker besonders erfreulich: „Eine ganz wesentliche Neuerung des Bürgergelds ist, dass junge Leute ihren Ausbildungsverdienst behalten dürfen. Das ist großartig.“ Zuvor wurde ihr Einkommen vom monatlichen Hartz-IV-Satz der Bedarfsgemeinschaft abgezogen. 

Hier sehen Sie weitere wichtige Neuerungen, die durch die Einführung des Bürgergelds am 1. Januar 2023 in Kraft treten:

  • In den ersten zwölf Monaten (Karenzzeit) nach Erstbezug des Bürgergelds bleibt Vermögen von bis zu 40.000 Euro geschützt. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.
  • Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, werden in der Karenzzeit die Kosten für Unterkunft in tatsächlicher Höhe, die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen.
  • Beim Energiebedarf wird geprüft, ob der Verbrauch in kWh angemessen ist, nicht, wie bislang, die Kosten dafür.
  • Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft. 
  • Rücklagen für die Altersvorsorge und selbstgenutztes Wohneigentum werden ebenfalls besser geschützt.
  • Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft und der Blick auf eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt gerichtet. Dafür können unter anderem der primäre Erwerb eines Berufsabschlusses, eine Qualifizierung oder der Besuch eines Integrationskurses einer zeitnahen Vermittlung übergeordnet sein.
  • Ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen nicht vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen.
  • Am 1. Juli 2023 treten weitere Neuerungen in Kraft.

Sanktionen: Das Bürgergeld ersetzt ab Januar 2023 Hartz IV

„Während der vergangenen zwei Corona-Jahre galt ein sogenanntes Sanktionsmoratorium: Die Sanktionen waren ausgesetzt, weil der Gang zum Jobcenter pandemiebedingt für viele nicht möglich war“, erklärt Würker.

Doch nun hat der Gesetzgeber bestimmt, dass es wieder Leistungsminderungen geben soll. Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergelds müssen sich beim Jobcenter für die Vermittlung von Jobs melden.

Wer erwerbsfähig ist, aber sich nicht regelmäßig beim Jobcenter meldet, muss mit Folgendem rechnen:

  • Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelsatz um zehn Prozent gemindert.
  • Beim zweiten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres wird der Regelsatz für zwei Monate um 20 Prozent gemindert.
  • Beim jeder weiteren Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres wird der Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent gemindert.

Würker stellt allerdings klar: „Es ist ein Irrglaube, dass die Leute nicht arbeiten wollen. Die meisten unserer Kundinnen und Kunden können aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht arbeiten. Nur die wenigsten sind faul.“

Jobcenter Köln: Bürgergeld verspricht Bürokratieabbau

Für das Jobcenter selbst stellt die Umstellung auf das Bürgergeld auch eine Entlastung dar, da es einen Abbau der Bürokratie zur Folge hat.

Nehmen Sie hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teil:

Dank der „50-Euro-Bagatellgrenze“ muss das Jobcenter den Empfängerinnen und Empfängern nun nicht mehr wegen kleiner, zu viel gezahlter Beträgen hinterherlaufen. „Das ist eine wichtige Änderung. Vorher gab Fälle, da mussten wir ein paar Cent zurückfordern – und das war natürlich peinlich. Aber dadurch, dass es sich um Steuermittel handelte, mussten wir das so handhaben“, sagt Würker.

Nun sei mehr Zeit, um Leistungsansprüche zu bearbeiten und mit den Leuten ins Gespräch zu kommen. „Wir wollen den Menschen auf Augenhöhe begegnen, ihnen Selbstvertrauen geben.“ (jm)