Beeren sammeln in KölnDarf ich alle pflücken – und wie gefährlich ist der Fuchsbandwurm?

Teilweise noch grüne und unreife Brombeeren hängen an einem Busch in Köln.

Teilweise noch grüne und unreife Brombeeren hängen an einem Busch in Köln. Das Foto entstand am 30. Juli 2023. 

Die Brombeeren-Saison ist in vollem Gange. Aber wie sind eigentlich die Regeln beim Pflücken? Eine Fachanwältin klärt auf.

Was machen die da in der Stachelhecke beim Nachbarn? Aktuell sind wieder die Beeren-Sammler und -Sammlerinnen unterwegs.

Vor allem Brombeeren haben gerade Saison – die Erntezeit dauert von Juli bis Oktober. Aber wie ist das eigentlich? Darf ich die Brombeeren einfach so pflücken oder begehe ich womöglich eine Straftat?

Brombeeren in Köln: Vorsicht, wenn ein Zaun zu sehen ist

Mandy Rüttershoff-Hahn, Fachanwältin für Agrarrecht in Lüneburg, empfiehlt, beim Beeren sammeln Schritt für Schritt vorzugehen.

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Zunächst ist zu klären: Wo befindet sich der Strauch, und darf ich die Fläche überhaupt betreten?

„Ein Betretungsverbot ist außerhalb bebauter Ortschaften optisch nicht immer erkennbar“, erklärt sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Läuft rund um das entsprechende Areal ein Zaun, deutet vieles darauf hin, dass die Eigentümer nicht möchten, dass die Fläche betreten wird.

Auch Naturschutzgebiete darf man häufig nicht betreten. Sie sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet. Auf ihnen finden sich auch Verhaltensregeln.

Wächst der Busch wild oder wurde er angebaut?

Ist die Frage nach dem Betretungsrecht geklärt, folgt Schritt zwei: Darf ich mir nehmen, was hier wächst? Die schlechte Nachricht: Grundsätzlich darf man laut Anwältin Rüttershoff-Hahn erst einmal gar nichts nehmen, schließlich gehören einem die Fläche und die darauf wachsenden Pflanzen nicht. Die gute Nachricht: Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen.

So ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, dass jeder wild lebende Pflanzen, und damit auch Früchte, „in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf“ sammeln darf. Wichtig ist also die Unterscheidung, ob beispielsweise ein Busch oder Baum angebaut wurde oder wild wächst.

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Nun folgt Schritt drei: Wie viel darf ich nehmen und worauf ist noch zu achten? Wie hoch der im Bundesnaturschutzgesetz beschriebene persönliche Bedarf ist, ist laut Rüttershoff-Hahn im Gesetz nicht weiter festgelegt. Sie appelliert, sich bei der Menge an eine haushaltsübliche Mahlzeit zu halten und sich zu fragen: „Würde ich es als Eigentümer oder Eigentümerin gut finden, wenn andere sich in dem Umfang bedienen?“

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) rät außerdem zur Vorsicht bei der Ernte: „Unbedingt schonend ernten, keine Zweige abrupfen“. Auch abschneiden sollte man laut Rüttershoff-Hahn nichts, da das keine pflegliche Entnahme wäre, wie es das Gesetz vorsieht.

Brombeeren-Ernte: Keine Gefahr vor Fuchsbandwurm

Aus gesundheitlicher Sicht muss man sich übrigens keine großen Sorgen machen – auch nicht vor dem Fuchsbandwurm. Eine Übertragung auf den Menschen ist sehr selten.

Das „European Center for Disease Prevention and Control“ berichtet von etwa 50 bis 70 Fällen im Jahr in Deutschland, in denen der Fuchsbandwurm auf den Menschen übergeht.

Um sich trotzdem zu schützen, bietet es sich an, Brombeeren nur ab Kniehöhe (oder 80 cm Höhe) zu sammeln.

Wer ganz sicher gehen will, sollte wilde Früchte und Gemüse sorgfältig waschen und wenn möglich vor dem Verzehr kochen. Bei Temperaturen über 80 Grad Celsius werden die Wurmeier abgetötet. (mit dpa)