In der ÜbersichtAn diesen Orten gilt in Köln Silvester ein Böller- und Raketenverbot

Koeln_Feuerwerk_Symbolbild

Unter anderem gilt in der Kölner Altstadt an Silvester und Neujahr ein Feuerwerksverbot. Unser Foto stammt aus der Silvesternacht 2015/2016.

von Jan Wördenweber (jan)

Köln – Silvester 2020 herrscht Böllerverbot in Köln: Die Stadt Köln verbietet zum Jahreswechsel 2021/2021, vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis 1. Januar, 3 Uhr, in Teilen des Stadtgebiets das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Raketen, bengalischem Feuer, Rauchpulver oder anderen pyrotechnischen Gegenständen.

Böllerverbot in Köln: Auch in Chorweiler und Mülheim

Am Freitagvormittag (18. Dezember) tagte der Krisenstab. EXPRESS hatte zuvor exklusiv berichtet. Am Nachmittag veröffentlichte die Stadt Köln alle Orte, an denen das Verbot gilt – hier die Übersicht:

  • Domumgebung (Hier gilt weiterhin die Allgemeinverfügung vom 18. Dezember 2019.)
  • Altstadt
  • Deutzer Brücke, Hohenzollernbrücke und Bereich Deutz Nord (insbesondere Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch)
  • Severinsbrücke, Rheinauhafen und Bereich Deutz Süd 
  • Hohenzollernring, Friesenplatz und Rudolfplatz
  • Zülpicher Viertel
  • Rheinuferpromenade linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und gegenüber Gustav-Heinemann-Ufer
  • Ebertplatz und Theodor-Heuss-Park
  • übrige Rheinbrücken auf Kölner Stadtgebiet
  • Deutzer Freiheit ab der Kreuzung Mindener Straße bis zur Kreuzung Justinianstraße
  • Brüsseler Platz inklusive St. Michael und unmittelbare Umgebung
  • Chlodwigplatz und dessen Umgebung
  • Bereich Görlinger Zentrum (Bocklemünd/Mengenich)
  • Bereich Chorweiler Zentrum mit Pariser Platz, Liverpooler Platz, Turkuplatz und Grazer Steig (über Mercatorstraße und Chorweiler Zubringer)
  • Wiener Platz und Frankfurter Straße
  • Frankfurter Straße ab Genovevastraße bis Montanusstraße
  • Keupstraße ab Ecke Schanzenstraße bis Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße

Hier gibt es die detaillierte Karte mit Zoom-Funktion, damit Sie sehen können, ob in ihrer Straße auch ein Böllerverbot gilt.

Das Feuerwerksverbot soll dazu dienen, die Bildung von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu verhindern. Zudem soll es bewirken, dass die Gesundheitseinrichtungen nicht durch zusätzliche Patienten, die durch Feuerwerk beispielsweise Brandverletzungen erleiden, überstrapaziert werden.

Kölner Verbotszonen gelten als Böller-Hotspots

In den Verbotszonen ist in den zurückliegenden Jahren aus größeren Menschenansammlungen heraus in erheblichem Umfang Pyrotechnik gezündet und abgebrannt worden. Sie gelten auch in diesem Jahr als Hotspots.

Derweil sorgte eine andere Silvester-Aktion der Stadt Köln für Wirbel im Netz. Unter dem Motto: „Licht an. Jahr aus.“ sollen die Menschen um 0 Uhr für fünf Minuten zu Hause das Licht immer wieder an und ausmachen. Viele Kölner finden die Aktion unnötig.