Die Entführer einer Kölner Psychotherapeutin hatten gegen ihre Knast-Urteile Revision eingelegt. Jetzt ist die Entscheidung gefallen.
Mit Porno gedrohtRevision in Kölner Schock-Entführung abgebügelt

Copyright: Klingelhöfer
Beim Prozessauftakt am 12. Juni 2024 vor dem Kölner Landgericht wird einer der Angeklagten in den Gerichtssaal geführt, sein Komplize hingegen versteckt sich unter einer Jacke.
Aktualisiert
Die Entführung einer Kölner Psychotherapeutin hat Schlagzeilen geschrieben. Der Fall, fast schon bizarr: Vor gut einem Jahr wurden die zwei Angeklagten (damals 44, 55) wegen erpresserischen Menschenraubs zu langjährigen Haftstrafen verknackt.
Beide legten gegen das Urteil jedoch Revision ein. Jetzt hat darüber der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Wie am Dienstag (30. September 2025) bekannt gegeben wurde, ist das Urteil nun rechtskräftig.
Elf beziehungsweise achteinhalb Jahre – so lange sollen laut Landgerichtsurteil die Männer hinter Gitter, die am 13. Oktober 2023 die Therapeutin in ihrer Kölner Praxis gekidnappt hatten. Der ältere Angeklagte, selbst Patient des Opfers, hatte zuvor unter einem Vorwand und unter Nennung eines falschen Namen einen Beratungstermin bei ihr ausgemacht.
Die Psychotherapeutin wurde sediert, in eine mitgebrachte Kiste gesteckt und in die Wohnung des Duos in Niehl gefahren. Dort hatten die Männer extra einen Raum präpariert, die Wände zum Schallschutz mit Malervlies ausgekleidet – das Gefängnis für die Therapeutin. Die Frau durchlitt Todesängste.
Prozess in Köln: Mit Pornodreh gedroht
Im Prozess, der am 12. Juni 2024 vor dem Kölner Landgericht begann, wurde dem jüngeren Angeklagten auch vorgeworfen, das Opfer unter Druck gesetzt zu haben. So soll er sie gefragt haben, ob sie schon mal die Dildos sehen wolle, die sie für einen Pornodreh vorbereitet hätten.
Die Angeklagten wollten von der Therapeutin wegen einer vermeintlich fehlerhaften Behandlung einen Millionenbetrag erpressen. Weil den beiden jedoch der Transfer von Geldern von Konten der Geschädigten auf Konten eines Angeklagten nicht gelang, musste sich die Frau schließlich schriftlich zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro verpflichten. Danach durfte sie die Wohnung verlassen.
Nach ihrer Freilassung gab das Opfer der Polizei Hinweise zur Wohnung der Entführer, die dann festgenommen wurden.
Am 16. September 2024 wurde gegen die beiden Männer das Urteil gesprochen. Wie das Oberlandesgericht nun bekannt gab, seien die gegen das Urteil gerichtete Revisionen der Angeklagten jeweils als unbegründet verworfen worden. (iri)