Auf A555 bei Köln geblitztRiesenschock! Frau soll unfassbares Bußgeld zahlen

Die A555 – hier kam es zu der Falschmessung (Archivfoto)

Die A555 – hier kam es zu der Falschmessung (Archivfoto)

Eine Frau wurde auf der A555 bei Köln geblitzt und bekam eine deftige Rechnung aufgetischt.

von Matthias Trzeciak  (mt)

Als die Frau den Brief öffnete, bekam sie einen Riesenschock! 7500 Euro Bußgeld soll sie zahlen.

Die Autofahrerin aus dem Raum Köln war am 4. März 2025 auf der A555 unterwegs und wurde zwischen der Anschlussstelle Wesseling und Rodenkirchen geblitzt.

Statt der erlaubten 100 km/h soll sie mit 120 km/h unterwegs gewesen sein. Eigentlich fällt in so einem Fall ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro an.

Doch als der Bußgeldbescheid eintraf, folgte die böse Überraschung: Die Stadt Köln verlangte sagenhafte 7500 Euro!

7500 Euro Bußgeld wurden von der Frau verlangt.

7500 Euro Bußgeld wurden von der Frau verlangt.

Zwar handelt es sich bei der hohen Summe ganz offensichtlich um einen Fehler, aber trotzdem musste die Fahrerin Einspruch einlegen.

Eine Sprecherin der Stadt teilte auf EXPRESS.de-Anfrage mit: Man sei im Austausch mit der betroffenen Person. Weitere Details zu dem Fall seien aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Ob eine Fehlmessung vorlag oder tatsächlich nur eine falsche Summe in den Bußgeldbescheid eingetragen wurde, dazu äußert sich die Stadt nicht.


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Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von „Geblitzt.de“, warnt: „Legt man gegen einen Bußgeldbescheid nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch ein, so wird der Bescheid mit seinen Festsetzungen rechtskräftig.“

Der Rechtsanwalt ergänzt: „Dieses Beispiel zeigt anschaulich, wie sinnvoll es ist, sich mit Bußgeldbescheiden an einen Anwalt zu wenden. Er prüft im Rahmen der Akteneinsicht einen Fall unter allen denkbaren Gesichtspunkten. Abgesehen von möglichen technischen oder sonstigen Aspekten kommt es in der Praxis nicht selten auch bei den Festsetzungen eines Bescheids zu Fehlern, die für einen Laien nicht ohne Weiteres erkennbar sind.“