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Brutalo-Attacke in Kölner VeedelRastete Hundehalter (52) wegen einer Bitte aus?

Ein Hund wird an der Leine Gassi geführt.

Trat er nach Anlein-Bitte zu? Am Donnerstag (2. September 2021) muss sich ein Hundehalter vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. 

Ein Mann (52) steht in Kürze vor Gericht. Ihm wird unter anderem ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Köln. Wenn Hundehalter aneinandergeraten, sind sie nicht selten weniger bissig als ihre Vierbeiner. In einem Fall geht es jetzt so weit, dass sich ein 52-Jähriger am Donnerstag (2. September) vor dem Amtsgericht verantworten muss. 

Der Mann ist wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, wegen Körperverletzung sowie gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll erst einen Hund getreten, dann dessen Frauchen angegangen haben. 

Streit in Köln-Flittard: Angeklagter soll Labrador-Mischling getreten haben

Laut Anklage passierte der Vorfall am 15. Juni letzten Jahres auf einer Straße in Flittard. An dem Tag war der Angeklagte mit zwei großen und zwei kleinen Hunden unterwegs, als er einer Frau mit einem Labrador-Mischling begegnete. Weil die zwei Yorkshire-Terrier des Mannes frei herumgelaufen sein sollen, soll sie ihn gebeten haben, diese anzuleinen. 

Daraufhin soll der 52-Jährige den Labrador-Mischling der Frau getreten haben. Weil er nach dem Tritt weiter ging, soll ihn die Hundehalterin als „feige“ beschimpft haben. Daraufhin soll der Angeklagte die Frau geboxt haben, so ein weiterer Vorwurf.

Laut Anklage wurde Lebensgefährte  der Hundehalterin niedergeschlagen

Damit nicht genug. Als der Lebensgefährte der Hundehalterin dazukam, soll der 52-Jährige ihn gemeinsam mit einem Begleiter niedergeschlagen haben. Der Lebensgefährte musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. 

Der Prozess vor dem Amtsgericht Köln ist von 13 bis 15 Uhr terminiert. Mit einem Urteil gegen den 52-jährigen Angeklagten wird noch am gleichen Tag gerechnet. (iri)