+++ EILMELDUNG +++ Hausordnung wird geändert Bericht: Bahn mit neuem Verbot in allen Bahnhöfen – in ganz Deutschland

+++ EILMELDUNG +++ Hausordnung wird geändert Bericht: Bahn mit neuem Verbot in allen Bahnhöfen – in ganz Deutschland

11.11. in KölnDiese strengen Regeln gelten für Altstadt und Kwartier Latäng

Schunkelnde Jecken an Weiberfastnacht auf dem Alter Markt in Köln

Am Freitag (5. November 2021) hat die Stadt Köln die Zugangsregeln für Altstadt und Kwartier Latäng am 11.11. bekannt gegeben. Unser Foto zeigt schunkelnde Jecken an Weiberfastnacht 2020 auf dem Alter Markt.

Wenn am 11.11. die Karnevalssession beginnt, gelten für Altstadt und Kwartier Latäng strenge Zugangsregeln. Auch Bollerwagen & Co. sind verboten. 

Köln. Nach mehr als eineinhalb Jahren fast ohne Sitzung, ohne Zoch, Kamelle, Strüßjer und Geschunkel, ist es am 11. November 2021 soweit: Auf dem Heumarkt wird die Karnevalssession eröffnet.

Aber die Pandemie ist noch nicht vorbei, die Infektionszahlen sind auf einem hohen Niveau. Wie die Stadt am Freitag bekannt gab, hat sie daher eine mit dem NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abgestimmte Allgemeinverfügung erlassen. Strenge Regeln, die das Feiern so sicher wie möglich machen und das Infektionsrisiko reduzieren sollen.

Strenge Regeln in Köln: Zugang zu Heumarkt und Alter Markt nur mit 3G+

Die Situation in der Altstadt ist geprägt durch die Veranstaltung der Willi-Ostermann-Gesellschaft auf dem Heumarkt und dem Alter Markt. Da die Gesellschaft außerhalb der abgesperrten Flächen auf dem Heumarkt nicht über ein Hausrecht verfügt, gelten diese Flächen als öffentlicher Raum. Dies bedeutet, dass der Zugang nur mit 3G+ möglich ist: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss entweder einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einen Schnelltest, der maximal sechs Stunden alt sein darf. Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Kinder unter sechs Jahren und Schüler und Schülerinnen. 

Von dieser Kontrolle sind lediglich Anwohner und Anwohnerinnen, Gewerbetreibende und deren Beschäftigte ausgenommen. Sie können entweder mittels Ausweisdokument (Anwohner/Anwohnerinnen) Zutritt erhalten oder in einem von der Willi-Ostermann-Gesellschaft eingerichteten Anliegerbüro einen Passierschein erhalten, der zum unkontrollierten Zutritt berechtigt. Das Büro am Alter Markt 8 ist ab 6. November 2021 geöffnet.

Heumarkt in Köln: Willi-Ostermann-Gesellschaft erlaubt Zutritt nur mit 2G

Auch das Mitführen von Handkarren, Bollerwagen und ähnlichen Gefährten, die zum Transport von alkoholischen Getränken und Beschallungsanlagen dienen, ist verboten. Sollte es zu einer Räumung des Veranstaltungsgeländes kommen, wären sie Stolperfallen und würden  eine Gefahr für die feiernden Jecken bedeuten.

Im abgegrenzten Bereich auf dem Heumarkt erlaubt die Willi-Ostermann-Gesellschaft den Zutritt nur mit 2G (geimpft, genesen). Dies gilt sowohl für Besucher und Besucherinnen als auch Künstler und Künstlerinnen und Personal des Veranstalters.

Stadt Köln kontrolliert Zutritt ins Zülpicher Viertel

Da es für diesen Bereich keinen Veranstalter gibt, übernimmt die Stadt Köln hier die Rolle als fiktive Veranstalterin. In Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gilt auch hier eine Zutrittsbeschränkung auf 3G+. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Schüler und Schülerinnen.

Die Stadt Köln kontrolliert diesen Status bei Zutritt ins Viertel. Feiernde können die Stadt unterstützen, indem Sie den Nachweis in digitaler oder Papierform bereits vor den Kontrollstellen bereithalten und somit den Durchfluss beschleunigen. 

Von dieser Kontrolle sind lediglich Anwohner und Anwohnerinnen, Gewerbetreibende und deren Beschäftigte ausgenommen. Anwohner und Anwohnerinnen können mittels Ausweisdokument Zutritt erhalten. Gewerbetreibende und deren Beschäftigte sind vorab über die Möglichkeiten des Zutritts informiert worden und haben von der Stadt Köln Zugangsberechtigungen erhalten.

Stadt Köln: Auch Handkarren, Bollerwagen & Co. sind verboten

Auch für das Zülpicher Viertel erlässt die Stadt Köln mit der beigefügten Allgemeinverfügung ein Verbot für das Mitführen von Handkarren, Bollerwagen und ähnlichen Gefährten, die zum Transport von alkoholischen Getränken und Beschallungsanlagen dienen.