„Freibrief für Männer“Demo gegen Kölner Richterin nach Grapscher-Entscheidung

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Am kommenden Mittwoch will der Verein vor dem Gericht demonstrieren. 

Köln – Nach der umstrittenen Entscheidung einer Kölner Richterin, ein Verfahren gegen einen mutmaßlichen Karnevals-Grapscher einzustellen, hat der Verein „Lobby für Mädchen“ eine Demonstration vor dem Kölner Gerichtsgebäude angemeldet. Die Richterin habe den Fall zum Kavaliersdelikt gemacht, so der Vorwurf. Inzwischen hat sich auch der Präsident des Kölner Amtsgerichts geäußert.

Köln: Elektriker wegen sexueller Belästigung vor Gericht

Vergangene Woche hatte sich ein Elektriker unter dem Aktenzeichen: 533 Ds 576/19 wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten müssen (hier lesen Sie mehr).

Der 42-Jährige soll zum Sessionsauftakt 2018 einer Frau auf einer Rolltreppe der Haltestelle Kalk-Post unter den Rock und an den Po gefasst haben. Nachdem der Angeklagte die Tat knapp bestritten hatte, regte Amtsrichterin Astrid Bernards umgehend an, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen.

Kölner Richterin hörte wichtige Zeugin nicht

„Es war der 11.11.“, hatte Richterin Bernards gesagt, auch könne man anheimstellen, ob die Tat tatsächlich begangen wurde, da der Vorwurf so geringfügig sei, „dass wir das auf uns beruhen lassen können.“

Obwohl die Zeugin geladen war und auf dem Gerichtsflur stand, wurde diese nicht gehört und der Fall mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt, „aus prozessökonomischem Gründen.“

Kölner Demo unter dem Motto: „So nicht!“

„Wir wenden uns gegen die Bagatellisierung sexueller Übergriffe und fordern eine klare Haltung gegen Übergriffe und sexualisierte Gewalt“, sagt Frauke Mahr, Vorsitzende des Kölner Vereins „Lobby für Mädchen“, die die Demo unter dem Motto „So nicht!“ initiiert hat.

Das Verhalten der Richterin sei ein Freibrief für übergriffige Männer „und eine Ohrfeige für alle betroffenen Frauen und Mädchen, die gehofft hatten, sich endlich mit juristischen Mitteln gegen Grapscher wehren zu können“. Daher die Protestkundgebung, die am 19. Februar  bewusst einen Tag vor Start des Straßenkarnevals, ab 14 Uhr stattfinden soll.

Das sagt der Kölner Amtsgerichtspräsident

Henning Banke, Präsident des Kölner Amtsgerichts, sagte auf Anfrage des EXPRESS, den aktuellen Fall nicht bewerten zu dürfen, „da Richterinnen und Richter von Verfassungs wegen einer Dienstaufsicht bei Ihrer Spruchrichtertätigkeit nur sehr eingeschränkt unterliegen“.

Grundsätzlich dürfe eine solche Entscheidung aber keinesfalls als „Freibrief“ gewertet werden. Banke: „Ein sexueller Übergriff ist ein strafbares Verhalten, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bewehrt ist – an Karneval und auch an allen anderen Tagen des Jahres.“