Urteil in DüsseldorfFrau errichtet riesiges Kreuz im Garten, aber das darf sie nicht
Düsseldorf – Eine Düsseldorferin muss ein sieben Meter hohes Holzkreuz samt Betonfundament aus ihrem Garten entfernen. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht am Montag (10. Mai) entschieden (Az.: 290 A C 179/20).
- Düsseldorferin errichtete sieben Meter hohes Kreuz im Garten
- Ihre Nachbarin war damit nicht einverstanden und klagte dagegen
- Das Gericht in Düsseldorf gab der Klägerin nun Recht
Die Frau, die das Kreuz errichten ließ, habe zwar das Sondernutzungsrecht am Garten. Das Kreuz gehöre wegen seiner Größe und Beleuchtungsintensität aber „nicht zur üblichen Gartengestaltung“.
Kreuz in Düsseldorf ist „rechtswidrig“
Das christliche Symbol stelle vielmehr eine „rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung dar“, die nicht zu dulden sei, befand das Gericht. Kreuze von solcher Größe und Leuchtkraft seien ein Nachteil für das geordnete Zusammenleben.
Der ursprüngliche Zustand des Gartens sei in Form einer Rasenfläche wieder herzustellen.
Kreuz wurde durch Lichterkette illuminiert
Das durch eine umlaufende Leuchtkette im Dunkeln illuminierte Kreuz erschwere zudem das Einschlafen der Klägerin. In dem Haus, zu dem der Garten gehört, wohnen zwei Eigentümerinnen ihrer jeweiligen Wohnung. Eine hatte das Kreuz im Garten errichten lassen, die andere dagegen geklagt.
Bei allem Verständnis für die Religionsfreiheit sei die Grenze des Vertretbaren in diesem Fall klar überschritten, hatte der Anwalt der Klägerin argumentiert.
Die Beklagte hatte behauptet, ihre Hausnachbarin habe der Errichtung vorab zugestimmt. Dies hatte die Klägerin bestritten.
Gegen das Urteil ist noch Berufung beim Landgericht möglich. (dpa)