Der „Todesengel von Köln“17 Morde unter dem Deckmantel der Barmherzigkeit

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Sie blicken in die Augen einer habgierigen Frau, die sich als Altenpflegerin als Herrin über Leben und Tod aufspielte.

  • Marianne Nölle brachte zwischen 1984 und 1992 ahnungslose 17 Senioren mit dem Medikament Truxal um.
  • Der „Todesengel von Köln“ spielte sich als die Herrin über Leben und Tod auf.
  • Die Ermittler glauben, dass die Altenpflegerin in 18 weitere Fällen morden wollte.

Düsseldorf/Köln – Serienmörder im Rheinland. In einer zweiteiligen Serie von 15 Folgen mit EXPRESS auf den Spuren bestialischer Serienkiller im Rheinland, ihrer Herkunft, ihren Motiven, ihren Opfern. Vom Kerpener Höhlenmörder im Mittelalter über den Todesengel von Köln bis hin bis zur Dreifachmörderin von Düsseldorf.

EXPRESS forschte nach in den Archiven rheinischer Kriminalgeschichte, Mord- und Gerichtsakten der letzten Jahrzehnte. „Jack the Ripper“ war ein Waisenknabe gegen viele Männer und Frauen, die im Rheinland die Menschen oft über Jahre in Angst und Schrecken versetzten. Aber auch in den Bann zogen, so dass ihre abscheuliche Taten mit ungläubigem Entsetzen verfolgt wurden. Eine Gemeinde erhob einen der Fälle sogar zu einem Mythos, lockt mit einem ausgeschilderten Wanderweg entlang der Blutspuren eines als Werwolf verkleideten Killers.

Auf das Konto der Altenpflegerin gehen 17 Morde

Der ambulante Todesengel breitete seine schwarzen Schwingen aus. Unter der Tarnkappe der Barmherzigkeit brachte die Kölner Altenpflegerin Marianne Nölle (65) in einer Dose mit der Aufschrift Truxal ihren Opfern den leisen Tod.

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Mit Truxal soll die Nölle 17 Morde begangen haben.

Aus Habgier vergiftete sie mit einer Überdosis zwischen 1984 und 1992 nachweislich sechs von ihr „betreute“ alte Menschen in ihren Wohnungen. Die Staatsanwaltschaft glaubt, sie habe 17 Morde begangen, weitere 18 versucht, die ihr aber nicht alle nachgewiesen werden konnten.

Sie war von Ärzten empfohlen, von Krankenkassen bezahlt, ein angestellter Todesengel. Ihr Motiv soll Habgier gewesen sein, wie die Richter über sie urteilten. Ihre Beute: Schmuck, Uhren, Bargeld, Briefmarken, sogar eine Eigentumswohnung. Ihre Opfer wurden alle beklaut.

Opfer machte Nölle zur Alleinerbin und musst dann sterben

Die 88-jährige Margarete E. starb im Juli 1990 als Vorletzte der Opfer. Dabei war die alte Dame noch rüstig und sehr lebensfreudig, nichts deutete darauf hin, dass sie krank sei. Herzversagen stand im Totenschein, den der Arzt ausgefüllt hatte. Angehörige schöpften Verdacht, zeigten die Betreuerin an.

Margarete E. war auch bestohlen worden. Kein Wunder: Das Vorstrafenregister von Marianne Nölle umfasste auch Diebstahl und Unterschlagung.

Noch während die ersten Ermittlungen liefen, blieb Marianne Nölle eiskalt. Sie beschloss, die 85-jährige Wilhelmine P. zu töten, denn die Rentnerin hatte sie zur Alleinerbin eingesetzt - aus Dank für aufopfernde Pflege.

„Nehmen Sie das, das wird ihnen gut tun“

Obwohl sie die Polizei bereits im Visier hatte, griff sie wieder zu ihrer Dose Truxal, ein Antipsychotikum (Beruhigungsmittel), das in der Überdosis auch zu Atemlähmung führt. „Nehmen Sie das, das wird ihnen gut tun“, soll sie immer gesagt haben.

Die Staatsanwaltschaft ordnete die Exhumierung der vielen Toten an. In ihren Körpern finden sich noch Jahre nach dem Tod Spuren von Truxal, von dem vier Dosen in Nölles Wohnung gefunden wurden. Wie sie das überdosierte Gift verabreichte, wurde nie geklärt.

Der Fall Erna Mai und das große Versagen

Es ist Mai 1988. Erna Mai stirbt 87-jährig. Zweifel kommen auf. Auch sie war beklaut worden. Im Totenschein stand wieder „natürlicher Tod“. Marianne Nölle, notorische Lügnerin, lenkt die Zweifel auf den Enkel der alten Dame. Die Untersuchungen sind mangelhaft, die Frau war ja alt und gebrechlich. Niemand forscht richtig nach. Die Ermittlungen werden eingestellt. Erst zwei Jahre später beginnen die Exhumierungen, da waren noch mehr alte Menschen wie Erna Mai vergiftet worden. Die Totenschein-Ärzte und die Polizei: ein kollektives Versagen!

1993 wird Nölle zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie bestritt bis zuletzt, die Taten begangen zu haben. Eine Revision des Urteils wurde verworfen, ein Wiederaufnahmeverfahren abgelehnt.