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Sie lag mit Liebhaber im BettFrau in flagranti erwischt – da stach ihr Ehemann zu

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Als der Mann seine Frau in flagranti mit einem anderen im Bett erwischte, rastete er aus. (Symbolfoto)

Bonn – „Was ich sah, konnte ich nicht glauben. Ich wusste nicht was ich tun soll.“ Am 7. Februar war der 33-jährige Paketfahrer früher als sonst nach Hause gekommen, der Betrieb hatte an diesem Tag seinen Mitarbeitern vorzeitig freigegeben. Aber was der Mann antraf, habe ihm seine Sinne geraubt.

Ehefrau in flagranti erwischt

Im ehelichen Schlafzimmer fand er seine fünf Jahre jüngere Ehefrau mit einem jungen Mann im Bett, daran gab es keine Zweifel. Ohne nachzudenken schlug er auf den Liebhaber ein und würgte ihn. Als seine Ehefrau sich schützend vor den 21-Jährigen stellte, holte er ein Messer aus der Küche und stach von hinten auf seine Frau ein. Die 20 Zentimeter lange Klinge blieb in einer Rippe stecken. Sonst, so hieß es später, wäre das Messer in der Lunge gelandet und hätte sie tödlich verletzen können.

Liebhaber war Freund des Mannes

Eine Familientragödie, die jetzt vor dem Bonner Amtsgericht verhandelt wurde. Erst 2015 hatten die syrischen Kriegsflüchtlinge mit ihren vier kleinen Kindern Asyl in Deutschland bekommen und sich gut eingelebt. Und jetzt das Aus. Der Angeklagte, der bis heute an seiner Tat verzweifelt, schilderte im Prozess, wie er sich von der Situation überfordert gefühlt hatte: „Was macht man in so einem Moment? Ich habe das alles nicht verstanden. Ich war nicht bei vollem Bewusstsein, mein Kopf hat nicht richtig gearbeitet.“ Zusätzlich bitter sei es für ihn gewesen, dass der junge Liebhaber ein Freund war, der bei ihnen ein und aus ging. „Er war wie ein Bruder für mich, als wäre er mein eigenes Kind.“

Sohn bringt ihn zur Besinnung

Dass der Angeklagte in seinem rasenden Schmerz gestoppt hat, hat er im Grunde seinem jüngsten Sohn zu verdanken. Nachdem seine Ehefrau schreiend auf die Straße gelaufen war und er zunächst hinter ihr herrannte, sah sie den Kleinen aus der Haustür kommen: „Wenn Du mich abschlachten willst, dann mach das. Aber kümmere Dich um unseren Sohn.“ Da sei er zur Besinnung gekommen: Das Kind (die älteren Geschwister waren damals in Kindergarten und Schule) war offenbar durch das Geschrei der Eltern geweckt worden. Der 33-Jährige ließ die Polizei von Nachbarn rufen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Frau bereut, fremdgegangen zu sein

Auch die Ehefrau bereute ihr Verhalten: „Es war das erste Mal, dass ich einen Fehler gemacht habe. Wir hatten viele Probleme und viel Streit. Da hatte ich es irgendwann satt.“ Mit dem 21-Jährigen, den sie seit dem Vorfall nicht mehr gesehen hat, hatte sie sich zwei Monate zuvor erstmals heimlich getroffen. Trotz des fast tödlichen Messerangriffs wollte die Nebenklägerin keinesfalls, dass der Vater der vier gemeinsamen Kinder ins Gefängnis kommt. „Die Kinder, besonders die Tochter, vermissen ihn sehr“, sagte sie.

Urteil: Drei Jahre Haft

Aber an der lebensbedrohlichen Straftat kam Richter Gerd Kathstede – trotz der demütigenden Ausnahmesituation – dennoch nicht herum: Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Angeklagte schließlich zu drei Jahren Haft verurteilt.

Dass seine Ehefrau den „Gewaltexzess“ überlebt habe, hieß es in Urteil, sei der reine Zufall gewesen.

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

(red)