Attacke mit Spaghetti-Eis-PresseBonner (39) bereut blutige Racheaktion in Eisdiele

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Dem Betreiber einer Eisdiele wurde solch eine Presse für Spaghetti-Eis über den Kopf gezogen.

Bonn/Sankt Augustin – Der Prozess um den grausamen Raubüberfall auf die Eisdiele „Lago di Como“ in Menden ist mit einem milden Urteil zu Ende gegangen.

Der angeklagte Beueler (39) erhält wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung ein Jahr Haft auf Bewährung. Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. 

„Nie wieder so eine Dummheit": Angeklagter zeigt Reue

„Nie im Leben werde ich noch mal so eine Dummheit begehen“, schwor er noch nach Verlassen des Gerichtssaals. Wenn ihn jemand auffordern würde, eine scheinbar krumme Sache zu machen, würde er immer erst seinen Anwalt fragen.

Auch Verteidiger Sebastian Holbeck war mit dem Urteil zufrieden und verzichtete im Namen seines erleichterten Mandanten sofort auf Rechtsmittel. Damit ist der Fall rechtskräftig.

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Der Angeklagte vor Prozessbeginn mit seinem Verteidiger.

Vor vier Jahren, am 3. November 2016, waren zwei unmaskierte Männer in dem leeren Café aufgekreuzt und hatten vom Betreiber Geld gefordert.

Mildes Urteil für brutalen Eisdielen-Überfall

Als der seine leeren Taschen zeigte, zogen sie aus seiner Hosentasche die Ladenschlüssel, sperrten das Lokal von innen ab und versuchten auf brutale Weise das Geld zu erpressen. 

Mit einer Spaghetti-Eis-Presse aus Edelstahl wurde dreimal auf seinen Kopf eingeschlagen, dann wurde mit einer Cappuccino-Tasse ebenfalls Kopf und Gesicht des Mannes massiv traktiert. Geld gab es dennoch nicht, auch Kellner-Portemonnaie und Geldkassette waren leer.

Vor der Dritten Großen Strafkammer musste sich seit vergangener Woche einer der beiden Täter wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, schwerer Freiheitsberaubung sowie gefährliche Körperverletzung verantworten. Denn der eigentliche Schläger – wie Videoaufnahmen vom Tatort dokumentieren – konnte nie identifiziert, geschweige denn gefasst werden.

Schlag mit Spaghetti-Eis-Presse: Täter wollte nur Abreibung verpassen

Der Angeklagte hingegen – ein Beueler mit italienischen Wurzeln – hat immer beteuert nicht der Gewalttäter gewesen zu sein. Im Prozess räumte er durchaus ein, am Tatort gewesen zu sein. Allerdings habe er kein Geld erpressen, sondern dem Eisdielenbetreiber eine „Abreibung“ verpassen wollen, weil dieser angeblich die damals 16-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin, die mal im Café gekellnert hatte, sexuell missbraucht oder gar vergewaltigt haben soll.

Schlag mit Spaghetti-Eis-Presse: Geschichte war aus dem Ruder gelaufen

Bereits am Vorabend hatte er den Mann zur Rede stellen wollen. Aber der 47-Jährige habe ihm nur ein Eis angeboten, als Gäste kamen, habe er sich zurückziehen müssen.

Eine Antwort darauf, warum er denn am nächsten Tag mit dem großen unbekannten Polen wieder gekommen sei und er letztlich bei einer Gelderpressung mitgespielt habe, konnte der fahrig wirkende Angeklagte am Dienstag nicht beantworten.

Nur so viel: Die Geschichte sei aus dem Ruder gelaufen, meinte der Angeklagte, der jedenfalls von der Körpergröße nicht alleine für so eine Aktion geeignet gewesen wäre. Sein Anwalt salopp: „Schauen Sie doch selbst, der ist doch keine drei Kästen Bier hoch.“

Schlag mit Spaghetti-Eis-Presse: Gehirnerschütterung und offene Kopfwunden

Dennoch hat der kleine Italiener zugelassen, dass der Landsmann schwerstverletzt wurde. Durch die Misshandlungen hatte das Opfer neben einer Gehirnerschütterung auch offene Kopfwunden und Brüche (Augenhöhlen- sowie Kieferhöhlenfraktur) erlitten; auch psychisch soll er nicht mehr auf die Beine gekommen sein, er musste seine Eisdiele aufgeben. Heute lebt er in Italien und kann als Zeuge im Prozess nicht gehört werden. Nicht zuletzt, da wegen der Corona-Pandemie kein Flieger geht. So soll der Polizeibeamte, der ihn vernommen hat, als Zeuge gehört werden. 

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Der Überfallene hatte am Ende noch Glück: Denn ein Hausmeister (59) hatte seine Hilfeschreie gehört, durch das Ladenfenster den blutenden Cafébesitzer gesehen und die Polizei alarmiert. Als die beiden unmaskierten Täter das Martinshorn hörten, waren sie ohne Beute geflüchtet. (ucs)