Kurz abgelenktAuto gerät in Gegenverkehr: Heftiger Frontal-Zusammenstoß in Bonn

Unfall_K12n Bonn

Schwerer Unfall in Bonn am Donnerstag (18. Februar).

Bonn – Ein kurzer Augenblick Unaufmerksamkeit hatte in Bonn schlimme Folgen. Zwei Autos stießen auf der Kreisstraße 12n bei Alfter frontal zusammen. Die beteiligten Personen kamen mit leichten Verletzungen relativ glimpflich davon.

  • Heftiger Unfall auf Kreisstraße in Bonn
  • Zwei Autos frontal zusammengestoßen
  • Unfall hat für Fahrerin weitere Folgen

Heftiger Unfall in Bonn am Donnerstagmittag (18. Februar). Wie die Polizei am Freitag (19. Februar) mitteilt, war eine 65-jährige Frau gegen 13 Uhr auf der Kreisstraße bei Alter unterwegs, als ein Einkaufskorb auf ihrem Beifahrersitz verrutschte.

Fahrerin abgelenkt: Unfall in Bonn

Die Fahrerin wurde dadurch kurz abgelenkt und steuerte unbemerkt in den Gegenverkehr.

Der 43-jährige Fahrer eines entgegenkommenden Autos hatte keine Chance und konnte nicht mehr schnell genug ausweichen. Die beiden Pkw prallten frontal ineinander.

Auch eine nachfolgende 38-jährige Autofahrerin wurde in den Unfall verwickelt. Ihr gelang es nicht mehr, rechtzeitig zu bremsen und fuhr in das Fahrzeugheck des 43-Jährigen.

Unfall in Bonn: Zwei Verletzte

Doch die Insassen kamen bei dem Frontalzusammenstoß offenbar relativ glimpflich davon. Der 43-Jährige, sowie die 38-Jährige wurden mit leichten Verletzungen in Krankenhäuser gebracht. Die 65-jährige Unfallverursacherin blieb unterdessen unverletzt.

Der Sachschaden ist jedoch groß. Die Polizei schätzt den Gesamtschaden auf rund 32.000 Euro. Das Auto der 65-Jährigen musste abgeschleppt werden.

Konsequenzen für Unfallverursacherin

Für die Fahrerin dürfte der Unfall noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Die Polizei wandte sich am Freitag mit ernsten Worten an alle Verkehrsteilnehmer.

Wer seine Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, muss mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen, bei Gefährdung sind es 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, bei einem Unfall sogar 75 Euro und ein Punkt, so die Beamten.

Und weiter: „Im Extremfall, das heißt bei Unfällen mit Personenschäden, kann sich der Fahrer sogar der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung schuldig machen.“ (jv)