1991 Bonnerin (38) getötetLebenslang! Mörder Olaf S. verzog keine Miene

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Szene vom Prozessauftakt: Ein Wachtmeister schließt Olaf S. (52, r.) die Handschellen auf. Links Verteidiger Dr. Michael E. Kurth

Bonn – Seine Haut ist fahl, dunkler Bartschatten liegt auf Wangen und Kinn. Olaf S. (52) wirkt müde, während er auf sein Urteil wartet. Als Richter Josef Janßen die Entscheidung des Bonner Schwurgerichts verkündet, verzieht der Mörder keine Miene.

Monika F. war ein Zufallsopfer

Lebenslänglich! Für einen Mord zur Verdeckung einer Straftat. Monika F. (38), Mutter einer damals zwölfjährigen Tochter, wurde 1991 zum Zufallsopfer, als S. – getrieben von seinen obskuren Fantasien –  durch Meßdorf streifte. Der Lehramtsstudent wohnte mit seiner hochschwangeren Frau nur wenige hundert Meter vom Haus der F.s entfernt.

Gewaltfantasie geriet außer Kontrolle

„Das Opfer hatte keine Chance“, so der Richter. S. stürzte sich sofort auf die Frau, rang sie nieder und fesselte ihr mit Handschellen die Hände auf dem Rücken. „Teil der Fantasie war auch das Töten des Opfers“, stellt Janßen klar.

Trotzdem sei die Situation dem Angeklagten entglitten: „Als Frau F. zu schreien anfängt, packt ihn die Angst. Sie muss stillgemacht werden, deshalb sticht er zu.“ S. versetzte F. mehr als 70 Stiche. Janßen:  „Unvorstellbar, was das für das Opfer bedeutet haben muss, das nicht mal die Hände zur Abwehr benutzen konnte.“ Die Hausfrau verblutete im Flur.

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Monika F. (damals 38) starb 1991 durch Verbluten: S. hatte 75 Mal auf die Mutter einer Tochter eingestochen.

Richter: S. „tötete auch Teil der Psyche der Tochter“

Doch da sei nicht nur das Leid der Getöteten, sondern auch das massive Leid von Ehemann und Tochter, betont der Richter. S. habe auch „einen Teil der Psyche“ von Barbara F. (heute 38) getötet.

Trotz allem sei die „monströse Tat“ kein Fall für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, so Janßen: „Da ist zum einen das Geständnis ohne Not. Aber er hatte seine Fantasien danach auch im Griff, 26 Jahre ist nichts mehr passiert.“

Sehr lange Haftstrafe möglich

Ein „normales“ Lebenslang bedeute aber keineswegs, dass S. automatisch nach den 15 Jahren Mindeststrafe auf  freien Fuß käme, betont Janßen: „Im Schnitt sitzen diese Verurteilten etwas über 20 Jahre.“

Sollte die später zuständige Strafvollstreckungskammer der Meinung sein, von S. gehe bei einer möglichen Freilassung Gefahr aus, ist zu erwarten, dass sie ihn deutlich länger brummen lässt. Janßen: „In Rheinbach sitzt ein Mann, auch ohne besondere Schwere der Schuld, seit 37 Jahren.“

Ehemann von Verdacht reingewaschen

Gudrun Roth, Anwältin des Ehemanns (72), betonte: „Für ihn war es unglaublich wichtig, dass der Prozess stattgefunden hat.“ Auch, weil Hansgünter F. jahrzehntelang den Verdächtigungen der Familie seiner Frau ausgesetzt war.