„Herrenhaus Buchholz“ in Alfter„Lärm-Motzki“ kriegt Klatsche vom Gericht

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Das „Herrenhaus Buchholz“ hat eine bewegte Geschichte hinter sich.

von Marion Steeger (MS)

Alfter/Köln – Was hat man im „Herrenhaus Buchholz“ nicht schon alles erlebt. 1858 gegründet entwickelte sich das anfangs ländliche Lokal in den 1970er und 1980er Jahren zu einem Treffpunkt für die Bonner Politprominenz wie Helmut Kohl (†) oder Hans-Dietrich Genscher (†).

Nach Besitzer-Wechseln und Leerstand ist das schicke Anwesen inzwischen zu einer Event-Location für Hochzeiten (hier gibt es eine offizielle Außenstelle des Standesamtes Alfter), Betriebsfeiern und Co. umgewandelt worden – und das rief dann gleich einen „Lärm-Motzki“ auf den Plan.

Nachbarin aus Alfter klagte gegen Betriebskonzept

Die Dame aus der Nachbarschaft wohnt etwa 230 Meter entfernt. Als der Rhein-Sieg-Kreis 2016 die Änderung der Nutzung des früher als Hotel und Ausflugslokal betriebenen „Herrenhauses Buchholz“ genehmigte, klagte die Nachbarin. Das Betriebskonzept sei zu unbestimmt. Und: „Zudem sei die  Prognose der Lärmimmissionen unvollständig und fehlerhaft. So sei die Belästigung durch tieffrequente Geräusche der Musikanlage unberücksichtigt geblieben. Die Auflagen zum Lärmschutz wie die Begrenzung des nächtlichen Aufenthalts draußen auf den Raucherbereich und das Schließen der Fenster und Türen ab 22 Uhr seien angesichts feiernder Gäste nicht realistisch umsetzbar“ erklärte sie gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln. Denn dort hatte die Frau Klage eingereicht.

Kölner Gericht widerspricht – Berufung möglich

Doch  vom Gericht gab es jetzt eine Klatsche: Das Betriebskonzept sei hinreichend bestimmt. Die Immissionsprognose, die von einer deutlichen Unterschreitung der einschlägigen Richtwerte am Wohnhaus der Klägerin ausgehe, sei nicht durchgreifend zu bemängeln. Gegen das Urteil (Az.: 2 K 12162/16) ist Berufung möglich. Vielleicht der Grund, warum sich die Geschäftsführer vom „Herrenholz Buchhaus“ nicht gegenüber EXPRESS äußern wollten.