ADAC klärt aufNeue Regelung ab Mai – Schweizer Bußgelder nun auch in Deutschland gültig

Zufahrt zum Schweizer Nationalpark, Zernez, Engadin, Graubünden, Schweiz

Das Symbolfoto zeigt die Zufahrt zum Schweizer Nationalpark, Zernez, Engadin, Graubünden in der Schweiz.

Ab Mai kann es für Urlauberinnen und Urlauber in der Schweiz teuer werden. Denn ab dann können Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden.

von Klara Indernach (KI)

Ab dem 1. Mai dieses Jahres tritt eine neue Regelung in Kraft, die die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern aus der Schweiz ermöglicht. Dies gilt für Verkehrsverstöße, die ab diesem Datum begangen werden, und betrifft Bußgelder ab einer Summe von 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken.

Die Basis für diese Änderung bildet der neu abgeschlossene Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die Zusammenarbeit in polizeilichen und justiziellen Angelegenheiten zwischen den beiden Ländern neu regelt. Bislang war die Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland auf EU-Staaten beschränkt.

Schweiz: Ab Mai wird's teuer

Für deutsche Autofahrerinnen und -fahrer bedeutet das, dass sie nun auch für Verkehrsdelikte in der Schweiz zur Kasse gebeten werden können, die sie ab Mai begehen. Wichtig zu beachten ist, dass Schweizer Fahrverbote keine rechtliche Wirkung in Deutschland haben und keine Punkte in Flensburg für Verstöße in der Schweiz vergeben werden. Die Zuständigkeit für die Einziehung der Bußgelder liegt beim Bundesamt für Justiz in Bonn.

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Die Schweiz ist für ihre strengen Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen bekannt. So liegt das Mindestbußgeld für eine Überschreitung der Geschwindigkeit um 20 km/h bereits bei 190 Euro, während in Deutschland die Strafen bei 60 Euro starten. Für gravierendere Verstöße, wie das Überschreiten des Tempolimits um mehr als 50 km/h, richtet sich das Bußgeld in der Schweiz sogar nach dem Einkommen des Fahrers, wobei hier mindestens 60 Tagessätze anfallen können.

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Laut ADAC sollten Bußgelder aus der Schweiz ernst genommen werden. Unbezahlte Strafen können bei einer Wiedereinreise in die Schweiz, die sowohl ein beliebtes Urlaubsziel als auch ein wichtiger Transitweg ist, zu erheblichen Mehrkosten führen. Die Neuregelung erlaubt es den schweizerischen Behörden nun, über die Grenzen hinweg aktiv Bußgelder einzutreiben.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Nicola Pohl) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.