Gilt auch für TouristenAufgepasst! Wer hier zu schnell fährt, kann sein Auto verlieren

Ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h steht auf der Autobahn 7 zwischen Bordesholm und Neumünster. Das Thema Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem jetzt fertig gestellten Autobahnabschnitt wird den Landtag in einer aktuellen Stunde beschäftigen.

Wer sich in unserem Nachbarland Österreich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält, kann im Extremfall sogar sein Auto verlieren. Das Symbolbild zeigt ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h auf der Autobahn.

Autofahrer und Fahrerinnen aufgepasst! In unserem Nachbarland Österreich treten am 1. März strengere Strafen für Raser in Kraft. Neben Bußgeldern droht sogar die Versteigerung des Autos!

Mit dem Auto durch Österreich fahren – das könnte für Reisende ab sofort ein teures Vergnügen werden. Denn in unserem Nachbarland drohen ab dem 1. März 2024 extrem strenge Strafen bei Tempoverstößen.

Wer sich nicht an das vorgeschriebene Tempolimit hält, muss sogar mit der Beschlagnahmung seines Fahrzeuges rechnen. Das gilt auch für deutsche Autofahrer, so der ADAC, der in einer Mitteilung auf die verschärften Strafen im Nachbarland hinweist.

Im Extremfall kann das Auto versteigert werden

Die Wegnahme droht bei extremer Raserei: Wer innerorts mit mehr als 60 km/h oder außerorts mit mehr als 70 km/h zu viel erwischt wird, dessen Auto kann an Ort und Stelle für maximal zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt werden.

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Bei 80 km/h über dem erlaubten Tempolimit in Ortschaften und 90 km/h außerorts droht demnach der dauerhafte Entzug und die Versteigerung des Fahrzeugs. Außer, es gehört dem Fahrer nicht – dann sei nur die vorläufige Beschlagnahmung zulässig.

Hintergrund der neuen Regeln ist eine Novellierung der österreichischen Straßenverkehrsordnung, von der Teile nun in Kraft treten. In der Schweiz kann das Auto schon länger bei extremen Tempoverstößen auf Grundlage des sogenannten Rasertatbestandes eingezogen werden.

Allgemein gilt: Wer in Österreich zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde, sollte das Bußgeld möglichst umgehend bezahlen, rät der ADAC. Denn diese Bußgelder können auch hierzulande vollstreckt werden. Fahrverbote indes gelten demnach nur in dem Land, in dem sie ausgesprochen wurden.  (dpa)