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Milde Strafe war gefordertKölner Maurice tötete seine Oma – das Urteil überrascht

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Maurice H. (22) verdeckte beim Prozessauftakt sein Gesicht.

Köln – Dass der Angeklagte es in seinem Leben nicht einfach hatte, darüber seien sich wohl alle einig, hatte die Staatsanwältin am Montag beim Mordprozess im Kölner Landgericht gesagt. Maurice H. (22) sei kein Wunschkind gewesen, von seiner Familie ausgeschlossen und ins Heim gegeben worden. Neun Jahre Gefängnis forderte die Anklägerin am Montag für den Mann, der seine Großmutter brutal getötet hat.

Jetzt ist das Urteil gefallen: Der 22-Jährige wurde am Freitag zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht ordnete wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung des Angeklagten die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Tat hatte der junge Mann mit stark verminderter Schuldfähigkeit begangen.

Köln: Oma nimmt Enkel in Haus auf und wird erstochen

In ihrem Haus in Heimersdorf hatte die 79-Jährige ihren Enkel aufgenommen, nachdem dieser seine Bäckerlehre geschmissen und seine total verwahrloste Wohnung nicht mehr bezahlen konnte. Da hatte der junge Mann schon diverse Therapien hinter sich, in der Folgezeit hatte er sich immer mehr von der Außenwelt zurückgezogen. Die Mutter wollte ihn nicht mehr bei sich haben.

Er bezog das Wohnzimmer im Haus seiner Oma, was zu Spannungen führte, „da es keine Privatsphäre gab“, so die Staatsanwältin. Eigentlich sollte er ins Zimmer des verstorbenen Großvaters, doch Maurice H. weigerte sich, da dort immer noch Gegenstände des Verstorbenen lagerten. Es kam immer wieder zu Reibereien, auch als Besuch bei der Großmutter war.

Köln: „Beleidigung „fauler Hund“ löste Mord aus

Von einem Ausspruch muss sich H., der von Gutachtern als extrem schüchtern beschrieben wurde, so gekränkt gefühlt haben, dass er völlig ausgerastet ist. „Du fauler Hund!“, soll der Oma zu ihm gesagt haben, woraufhin der Enkel die alte Dame laut Anklage  in den Schwitzkasten genommen hatte. Als die 79-Jährige benommen am Boden lag, stach der Enkel acht Mal mit einem Küchenmesser zu.

„Er wollte, dass es zu Ende ist“, so die Staatsanwältin. Danach habe er noch 13.800 Euro Bargeld aus dem Haus der Großmutter mitgehen lassen, sei mit dem Zug nach München gefahren, ins Kino gegangen und sich in einem Hotel eingemietet. Hier wurde er festgenommen. Bei ihm hätten sich Selbstmord- und Survival-Gedanken abgewechselt, er schrieb Abschiedsbriefe und Einkaufslisten.

Köln: Staatsanwältin fordert keine lebenslange Haft

Die Staatsanwältin hatte keine lebenslange Haft gefordert, da die Schuld des Angeklagten durch dessen psychische Probleme gemindert sei. Richterin Sabine Kretschmar sagte: „Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns in einer liebevollen und zugewandten Weise der Erziehung unserer Kinder widmen müssen.“