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Urteil nach Messer-Attacke„Unberechenbare Gefahr“: Bonner Richter hatte keine Wahl

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Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger im Bonner Gericht.

Bonn/Sankt Augustin – Die Enttäuschung bei der Angeklagten war groß. Am Ende des Unterbringungsverfahrens vor dem Bonner Landgericht hatte die 48-jährige Mutter von fünf Kindern gehofft, wieder auf freien Fuß zu kommen.

Messer-Attacke im Wahn: Angeklagte könnte rückfällig werden

Immerhin waren ihr mit Hilfe von Medikamenten die Halluzinationen genommen worden. Auch konnte sie im Prozess mit klarem Blick und präzisen Erinnerungen ihre besonders ungewöhnliche Lebensgeschichte erzählen. Aber die 7. Große Strafkammer ordnete jetzt die endgültige Unterbringung in eine psychiatrische Klinik an. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie nochmal rückfällig werden könnte, sei zu hoch, hieß es in der Begründung: „Eine unberechenbare Gefahr für andere.“

Die Ex-Frau eines Rechtsanwaltes aus Pulheim hatte in der Nacht zum 7. Februar 2020 den 24-jährigen Mitarbeiter einer Tankstelle in Sankt Augustin mit einem Messer attackiert, wenige Meter weiter griff sie einen 60-jährigen Mitarbeiter eines Bettenlagers an, der ihr „nichts Böses angetan“ hatte. Es waren Zufallsopfer. Denn wie sich bei der Festnahme herausstellt hatte, befand sich die Angreiferin im Wahn.

Messer-Attacke im Wahn: Angeklagte zur Tatzeit schuldunfähig

Keine Frage, so die Kammer, die 48-Jährige war zur Tatzeit schuldunfähig und konnte entsprechend nicht wegen räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden.

Die studierte Pädagogin war nach jahrelangem Ehedrama offenbar in die Psychose gegangen (hier lesen Sie mehr).

Da die Kammer sie nicht für „eine Kandidatin hält, die lange untergebracht werden muss“, wurde auch die Überprüfungsfrist von einem Jahr verkürzt. (ucs)