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EuskirchenZwei Brände an zwei Tagen – Elektriker soll 885.000 Euro blechen

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Am 1. Juli 2014 brannte es an zwei Folgetagen in einem Euskirchener Fitness-Studio. Das Foto stammt vom 1. Juli 2014, als es einen Kurzschluss in einer Sonnenbank gab. 

Bonn/Euskirchen – Die Feuerwehr glaubte zunächst an einen bösen Streich, als sie am 1. Juli 2014 erneut zu einem Brandeinsatz an die Kölner Straße gerufen wurde: Angeblich sollte hier das Sonnenstudio brennen. Denn erst einen Tag zuvor waren die Euskirchener Wehrleute an der „Kö73“ im Einsatz gewesen: Im Dachgeschoss des Geschäftshauses war ein Fitnessstudio in Flammen aufgegangen, nachdem durch das Anheizen der Sauna im Wellnessbereich ein Kurzschluss ausgelöst worden war.

Und jetzt das Sonnenstudio? Im gleichen Haus? Aber der erneute Feueralarm war kein Fake und die Brandlage mehr als dramatisch. Ein Elektromeister hatte – wie sich später herausstellte – irrtümlich das zweite Feuer ausgelöst.

Sechs Jahre später hat der doppelte Brand ein juristisches Nachspiel vor dem Bonner Landgericht. Wie eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage bestätigte, haben zwei Schadensversicherer den Elektromeister auf 885.000 Euro Schadensersatz verklagt: 700.000 Euro allein für die Zerstörung des Sonnenstudios sowie weitere fast 200.000 Euro für den Ausfallschaden.

Zwei Brände: Verpuffung an Sonnenbank

Der Handwerksmeister war am Tag nach dem ersten Brand vom Hauseigentümer beauftragt worden, zu überprüfen, ob die Leuchten und auch Steckdosen im Sonnenstudio durch das Löschwasser Schaden genommen haben. Als der Fachmann nach zahlreichen Messungen schließlich den Strom wieder hochfahren wollte, kam es an der Sonnenbank Nr. 7 zu einer Verpuffung: Schwarzer Qualm trat aus, die Bank entzündete sich. Das Feuer war nicht mehr zu löschen. 

Zwei Brände: Handwerker wehrt sich

Der Elektriker wehrt sich gegen die kapitale Klage. An diesem Tag habe er – nach der Schadensbegehung durch Polizei, Eigentümer und Versicherer – ausdrücklich den Auftrag gehabt, die „Lichtstromkreise und Steckdosenstromkreise" auf Feuchtigkeit zu überprüfen. Von einer besonderen Inspektion der Sonnenbänke sei keine Rede gewesen. Dennoch habe er sämtliche Sicherungen überprüft. Er könne sich nur erklären, dass ein überbrückter Fehlerstrom-Schutzschalter die Fehlerquelle für den Kurzschluss gewesen sein könnte.

Zwei Brände: Gericht schaltet Sachverständigen ein

Die Versicherungen jedoch monieren in ihrer Klageschrift, der Elektromeister habe davon ausgehen müssen, dass auch die Sonnenbänke durch das Löschwasser beschädigt sein könnten. Jedenfalls hätte er den Strom nicht anstellen dürfen, ohne den Stromkreis der Sonnenbänke spannungsfrei zu schalten. Schließlich habe der Handwerker die Elektroanlage des Hauses gekannt, die er noch im Herbst 2013 einer Revision unterzogen hatte.

Beide Parteien haben im Gütetermin Gutachten vorgelegt. Die 18. Zivilkammer jedoch hat jetzt einen eigenen Sachverständigen beauftragt, der helfen soll, die Ursache für den Kurzschluss mit den dramatisch hohen Folgen einzuordnen. (ucs)