Kölner Arbeitsgericht„Geissens“-Produktionsfirma zahlt Gehälter an Ex-Mitarbeiter

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Die Produktionsfirma von Carmen und Robert Geiss hat sich mit drei Ex-Mitarbeitern auf einen Vergleich geeinigt.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Offenbar verworrene Verhältnisse in der Geschäftsführung der Produktionsfirma „Geiss TV“, die unter anderem das Format „Die Geissens“ für RTL2 dreht, haben am Mittwochvormittag das Kölner Arbeitsgericht beschäftigt.

Zwei fristlos gekündigte Ex-Mitarbeiter klagten auf ausstehende Gehaltszahlungen, ein dritter Mitarbeiter hatte selbst gekündigt, aber auf Gehaltsnachzahlungen geklagt. In einem Fall ging es um eine Forderung in Höhe von 30.000 Euro – doch die Einigung wäre fast an einem Laptop gescheitert...

Verhandlung endet mit Vergleich

Fakt ist: Die Produktionsfirma, deren Gesellschafter Robert und Carmen Geiss sind, einigte sich mit dem ehemaligen Creative Director, dem Ex-Produktionsleiter und dem Ex-Production Manager auf einen Vergleich.

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Zu den fristlosen Kündigungen war es gekommen, weil die Mitarbeiter nach Ansicht der Gesellschafter nicht befugt waren, die Höhe ihrer Gehälter zu bestimmen.

Nachdem der zwischenzeitlich als Geschäftsführer fungierende Creative Director diese ausgehandelt hatte, seien die jeweiligen Summen erst auf den Arbeitsverträgen beim Steuerberater bemerkt worden.

Laptop wird zum Streitfall

Zu Unstimmigkeiten kam es im Fall des Creative Directors. Er hatte auf zwei offene Gehälter in Höhe von je 15.000 Euro geklagt, die ihm durch die Kündigung entgangen waren.

Birke Lösch Geiss TV

Die Geschäftsführerin von „Geiss TV“, Birke Lösch (rechts), mit ihrer Anwältin Barbara Mittmann im Kölner Arbeitsgericht.

„Geiss TV“-Geschäftsführerin Birke Lösch forderte im Gegenzug den betriebseigenen Laptop zurück, den der Mitarbeiter mitgenommen hatte. Letztlich verzichtete Lösch auf den Laptop und beide Parteien ließen sich unter Vorbehalt eines Widerrufsrechts auf den Vergleich ein.

Auch in den beiden anderen Kündigungfällen kam es zu einer Einigung: Der Production Manager erhält 1000 Euro und der Produktionsleiter 3033 Euro ausbezahlt.