Richterin überrascht mit UrteilKölner verleumdet HNO-Arzt (66) als Kinderschänder

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Ein Kölner HNO-Arzt sah sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Das gezeigte Symbolbild wurde 2015 aufgenommen. 

Köln – Es sollte wie eine Art Lebensbeichte aussehen. Ein Kölner Hals-Nasen-Ohren-Arzt schickt der Polizei eine Selbstanzeige, in der er zugibt, sich bei Operationen am betäubten Kindern zu vergehen. Auch sei er in den großen Missbrauchsskandal von Bergisch Gladbach verstrickt.

Köln: Arzt im Internet als Kinderschänder verleumdet

Es war eine Fake-Anzeige, die nicht der Arzt, sondern ein ihm Fremder verfasst hatte. Die Polizei nahm den komplett unschuldigen Mediziner danach vorläufig fest. Der Verleumder hatte auch im Internet ein Profil unter dem Namen des Mannes beim Kurzmitteilungsdienst Twitter eingerichtet.

Bei Twitter schrieb der Täter weitere angebliche Selbstbezichtigungen des Arztes. Erwischt wurde der 37-Jährige schließlich, als er eine Hauswand im Kölner Westen mit weiteren Vorwürfen beschmierte. Die Polizei konnte den Mann auf frischer Tat festnehmen.

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Kölner Arzt bekommt vom Täter keine Erklärung

Im Amtsgericht kam es zum Prozess wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung. Das Opfer bat um eine Erklärung für die Kampagne, doch der Angeklagte schwieg zu seinem Motiv. Früher soll der 37-Jährige einmal geäußert haben, der Arzt habe versucht, seine Freundin zu vergiften.

Daher soll der Angeklagte versucht haben, den Arzt in den Selbstmord zu treiben. Der Geschädigte hatte Nachforschungen angestellt, konnte aber unter seinen Patienten keinen Bezug zu dem 37-Jährigen finden. Die Staatsanwaltschaft forderte am Ende ein Jahr Haft auf Bewährung.

Richterin verdreifacht Forderung der Staatsanwaltschaft

Richterin Julia Schumacher überraschte jedoch mit ihrem Urteil und sprach drei Jahre Gefängnis aus. Die Taten des Angeklagten seien in höchsten Maße dazu geeignet gewesen, jemanden komplett fertig zu machen. Die Richterin sprach von einer hohen kriminellen Energie.

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Eine vom Anwalt angeführte psychische Ausnahmesituation des 37-Jährigen ließ die Richterin nicht gelten; da diese nicht näher erklärt wurde. Zu Lasten des Täters wertete Richterin Schumacher auch, dass dieser den Missbrauchsskandal von Bergisch Gladbach für seine Schmutzkampagne genutzt habe.