Rocker-Prozess18-Jähriger per Kopfschuss getötet – Freispruch für Hells Angel!

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Hells Angel Deniz Y. (27) tötete einen Rocker-Kollegen per Kopfschuss. Anwalt Martin Bücher (r.) erreichte einen Freispruch!

Aachen – Freispruch im Hells-Angels-Prozess! Sowohl der Hauptangeklagte Deniz Y. (27) als auch sein wegen Mithilfe angeklagter Kumpel Cezary M. (26) wurden am Donnerstagmorgen vom Aachener Landgericht wegen Notwehr freigesprochen.

18-Jähriger mit Kopfschuss getötet

Es waren dramatische Szenen, die sich am Abend des 21. Mai 2015 in der Wohnsiedlung in Würselen abspielten.

Deniz Y. (27), Mitglied bei der Rockergang „Hells Angels“, hielt sich mit Cezary M. in den Räumen einer früheren Gaststätte auf. Per Videokamera sahen sie, wie sich Männer dem Hintereingang näherten.

Einer war der 18-jährige Hasan S. Laut Anklage war er mit mehreren Rocker-Kollegen („Rollkommando“) an der Würselener Kneipe erschienen, um Schulden von Deniz Y. einzutreiben, die er aus Drogengeschäften beim Aachener „Ostviertel-Paten“ gehabt haben soll.

Deniz Y. und Cezary M. bewaffneten sich. Als die Geldeintreiber an der Hintertür klingelten, schossen sie mehrmals auf die Gruppe. Hasan S. wurde von einer Kugel in den Kopf getroffen, eine andere trat in den Rumpf ein und zerfetzte das Herz. Hasan hatte keine Chance, er verblutete. Ein zweiter Rocker erlitt einen Bauchschuss und überlebte.

Staatsanwalt forderte Knast

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft für den 27-Jährigen gefordert und fünf Jahre für Cezary M. unter anderem wegen gemeinschaftlichen Totschlags.

Doch in dem Prozess, der unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfand, sagten die Angeklagten aus, sie hätten sich bedroht gefühlt und in Notwehr gehandelt. Der Kölner Rechtsanwalt Martin Bücher und seine Kollegen plädierten deshalb auf Freispruch.

Notwehr-Aussage ließ sich nicht widerlegen

Obwohl der Richter die Zeugen mehrfach ermahnte, die Wahrheit zu sagen, ließ sich die Notwehr-Aussage nicht widerlegen.

In der Urteilsbegründung hieß es: „Es wurde geschwiegen und gelogen, teilweise wurde das Gericht vorgeführt. Wenn selbst die Opfer schweigen, kann eine Tat nicht aufgeklärt werden.“