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Rudolfplatz-SchlägereiRichterin beschimpft Hooligans als „traurige Figuren“

18. Januar 2014 am Rudolfplatz: Drei Männer werden nach den blutigen Krawallen mit Handschellen abgeführt.

18. Januar 2014 am Rudolfplatz: Drei Männer werden nach den blutigen Krawallen mit Handschellen abgeführt.

Köln – Auf der Straße lassen sie die Sau raus – und auf der Anklagebank  geben sie sich auf einmal lammfromm! Doch das Landgericht zeigte keine Gnade.

Drei Hooligans, die an der blutigen Massenschlägerei am Rudolfplatz  beteiligt waren, wurden Mittwoch verurteilt.

„Geil weggeklatscht“

„Geil weggeklatscht“, so kommentierte ein Hooligan aus der Szene das, was sich im  Januar 2014 zwischen „Fans“ des 1. FC Köln und Borussia Dortmund auf der einen und Fans des FC Schalke 04 auf der anderen Seite abspielte.

Anlass war ein Freundschaftsspiel zwischen dem FC und Schalke. Ein Schalke-Anhänger wurde fast totgeprügelt, lag mit Schädelbasisbruch auf der Straße.

hools

Die Angeklagten auf der Anklagebank im Kölner Landgericht.

Drei Hools vor Gericht

Mittwoch mussten sich wegen Landfriedensbruch  Anlagenmechaniker Michael P. (28), Industriekaufmann Timo S. (25) und Dachdecker Lars V. (28, Namen geändert) vor der 14. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts verantworten.

Sie gaben zwar zu, sich in der Gruppe der Schläger aufgehalten zu haben. Verletzt hätten sie aber niemanden.

Richterin hat Dauerkarte

Richterin Kirsten Prömse (45, selbst eingefleischter FC-Fan mit Dauerkarte) ließ die Ausrede nicht gelten. Zwei der Angeklagten (BVB-Anhänger) seien extra aus dem Ruhrpott angereist, um sich mit den Schalkern anzulegen. Auch wenn sie nicht in erster Reihe agierten – sie hätten die Schläger unterstützt.

Die Staatsanwältin: „Unbeteiligte Passanten wurden in die Schlägerei hineingezogen.“ Die Richterin erklärte: „Mit diesem Hobby machen Sie sich ihre Zukunft kaputt.“

„Traurige Figuren“

„Wenn ich mir die älteren Semester in diesen Gruppierungen anschaue, dann sind das ziemlich traurige Figuren.“ Die Täter sagten, sich aus der Hool-Szene verabschiedet zu haben. Sie erhielten Geldstrafen zwischen 2700 und 3200 Euro.

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