Hartz IV

Mit Hartz IV ist das Arbeitslosengeld II gemeint. Es handelt sich um eine Sozialleistung, die der Grundsicherung dient. Der Hartz-IV-Regelsatz beträgt 432 Euro. Eingeführt wurde das Arbeitslosengeld II 2005 im Rahmen der „Agenda 2010“ des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD). Peter Hartz leitete damals die Arbeitsgruppe, die das Konzept entwickelte. Von ihm bekam das Hartz IV seinen Namen. Am 1. Januar 2023 trat das Bürgergeld in Kraft. Hartz-IV-Empfänger bekommen die dadurch neuen Regelsätze automatisch und müssen keinen neuen Antrag stellen.

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