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Rosa Mercedes-Kopie illegalHammer-Strafe gegen Hülkenberg-Team Racing Point

Racing-Point_Mercedes_Vergleich

Der Vergleich des aktuellen Racing-Point RP20 und dem Mercedes W10 von 2019 zeigt: Sie sind fast identisch.

von Oliver Reuter (reu)

Silverstone – Der rosa Mercedes-Klon ist also doch illegal. Der Weltverband FIA bestraft das britische Team Racing Point fürs Kopieren des 2019er-Silberpfeil.

Der Rennstall, für den Nico Hülkenberg (32) am Sonntag das zweite Silverstone-Rennen bestreiten wird, kam zwar um eine Disqualifaktion herum, muss aber 400.000 Euro Geldstrafe zahlen und bekommt 15 WM-Punkte in der Konstrukteurswertung abgezogen.

Racing Point hat nun 24 Stunden Zeit, Protest gegen das Urteil anzukündigen. Konkurrent Renault hatte nach dem zweiten Saisonrennen in Spielberg/Österreich sowie den folgenden Läufen in Budapest und Silverstone Protest gegen den RP20 eingelegt.

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Racing Point wehrt sich gegen Renault-Vorwürfe

Ferrari schloss sich Renault-Protest an

Renault-Teamchef Cyril Abiteboul (42) warf Racing Point vor, die vorderen und hinteren Bremsbelüftungen des aktuellen RP20 nicht selbst entworfen, sondern das Design des 2019er-Mercedes W10 unerlaubt kopiert zu haben. Diesem Protest hatte sich Ferrari in Silverstone angeschlossen.

Racing-Point-Zeichnungen überzeugten nicht

Obwohl Racing-Point-Teamchef Otmar Szafnauer (55) mehrfach betonte, sein Team habe die Bremsbelüftungen selbst designt, und der FIA zahlreiche Zeichnungen zum Beleg vorlegte hatte, sprachen die Regelhüter das aus dem alten Jordan-Rennstall hervorgegangene Team nun schuldig.

Umstrittene Bremsbelüftungen gar nicht untersucht

Pikant: Die FIA-Delegierten um Nicolas Tombazis (52) waren im Winter extra noch in der Racing-Point-Fabrik in Silverstone um den Mercedes-Klon RP20 auf seine Legalität hin zu überprüfen. Damals gaben Tombazis und Co. Grünes Licht. Erst später gab der Grieche zu, die umstrittenen Bremsbelüftungen gar nicht untersucht zu haben.

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Strafmaß „verhältnismäßig“ gemessen am Gesamtvergehen

Sah die FIA deshalb von einer Racing-Point-Disqualifikation ab? Das Strafmaß bezieht sich jedenfalls nur auf den Großen Preis der Steiermark am 9. Juli, bezüglich der weiteren Proteste beließ es das Gremium bei Verwarnungen. Dieses Strafmaß sei „verhältnismäßig“ gemessen am Gesamtvergehen, begründete die FIA.